Recht auf Vergessenwerden 28.06.2014, 16:01 Uhr

Google hat mit dem Löschen begonnen

Google hat angefangen, Suchergebnisse zu personenbezogenen Daten zu entfernen. Dazu hat der Europäische Gerichtshof den IT-Konzern in einem Urteil verpflichtet.
(Quelle: Shutterstock.com/Zadiraka Evgenii)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Google Links zu personenbezogenen Informationen aus den Suchtreffern entfernen muss. Dem Urteil zufolge kann nun jeder, zu dessen Namen in den Ergebnissen ein Link zu einer Webseite mit Details über ihn angezeigt wird, eine Löschung beantragen. In dieser Woche hat Google nun damit begonnen, die ersten Links aus den Suchergebnissen zu entfernen. Das bestätigte das Unternehmen der Wirtschaftswoche.
Anfang Juni 2014 stellte Google ein entsprechendes Formular ins Internet, auf dem Betroffene eine solche Tilgung unerwünschter Treffer beantragen können. Diese müssen ihre Forderung bei jedem Link einzeln begründen und die Kopie eines gültigen Lichtbildausweises wie Führerschein oder Personalausweis hochladen, um einen Missbrauch der Funktion zu vermeiden. Wird ein Link entfernt, erscheint am Ende jeder Suche folgender Hinweis: "Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzgesetzes entfernt."
Bereits am ersten Tag, nachdem Google das Formular für die Tilgung von Suchergebnissen veröffentlicht hat, sind 12.000 Löschanträge eingegangen.




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