Facebook-Urteil: Landgericht vertagt Entscheidung

"Das Foto hat mein Leben verändert"

Grundfrage des Prozesses ist, in welchem Ausmass Facebook selbst tätig werden muss, um unzulässige Inhalte von seiner Plattform zu tilgen. Der Flüchtling Anas M. hatte eine einstweilige Verfügung gegen Facebook beantragt, weil ein Selfie, das er mit Angela Merkel gemacht hatte, mehrfach neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert worden war. Damit wurde der fälschliche Anschein erweckt, er sei ein gesuchter Terrorist. "Das Foto hat mein Leben verändert", sagte er am Montag. In der Schule werde über ihn gelacht, viele Menschen redeten schlecht über ihn.
Die Posts, die ihn neben Terroristen zeigen, wurden hundertfach geteilt. Facebook entfernte die Ausgangs-Beiträge. Anas M. wollte aber erreichen, dass Facebook von sich aus auch alle Posts, die den rechtswidrigen Inhalt teilen, finden und löschen muss.
Sein Anwalt argumentierte, die Bilder seien lediglich in Deutschland gesperrt und könnten aus dem Ausland abgerufen werden. Zudem seien sie erneut hochgeladen worden. Als Verstösse gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook hätte das soziale Netzwerk die Bilder trotz Meldung durch Nutzer häufig nicht angesehen. Facebooks Anwälte verwiesen darauf, dass ein Filtern sämtlicher neuer Bilder und Inhalte erheblichen Aufwand erfordere. Ob sie den betreiben wollen oder eventuell müssen, wird sich in spätestens drei Wochen zeigen.




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