EU-Richtlinie
28.09.2020, 08:22 Uhr
Websites und Apps öffentlicher Stellen müssen ab sofort barrierefrei sein
Seit dem 23. September 2020 müssen alle vorhandenen und neuen Webseiten von öffentlichen Rechtsträgern den Barrierefreiheitsstandard AA laut WCAG 2.1 („Web Content Accessibility Guidelines“) aufweisen.
Durch die EU-Richtlinie „EU Web Accessibility Directive“ soll dies zumindest für die Webseiten und Apps des öffentlichen Sektors sichergestellt werden.
(Quelle: Pixabay)
Innerhalb der Europäischen Union leben 100 Millionen Menschen mit Behinderungen. Die Europäische Union möchte die Teilhabe aller Europäer sicherstellen. Dazu braucht es umfassende Barrierefreiheit, auch in der digitalen Umwelt. Durch die EU-Richtlinie „EU Web Accessibility Directive“ soll dies zumindest für die Webseiten und Apps des öffentlichen Sektors sichergestellt werden. Die Richtlinie für die Webseiten und mobilen Anwendungen (Apps) des Bundes wurde durch das Web-Zugänglichkeitsgesetz (WZG) in Österreich umgesetzt und ist seit dem 23. Juli 2019 in Kraft. Ab dem 23. September 2020 müssen alle vorhandenen und neuen Webseiten von öffentlichen Rechtsträgern den Barrierefreiheitsstandard AA laut WCAG 2.1 („Web Content Accessibility Guidelines“) aufweisen. Ausserdem muss eine Barrierefreiheits-Erklärung vorhanden sein, es müssen Beschwerden entgegengenommen werden sowie Mängel innerhalb von zwei Monaten beseitigt werden. Das gesellschaftliche Ziel ist die vollständige Online-Barrierefreiheit. Die öffentliche Hand muss seiner Vorbildwirkung dafür gerecht werden und alle andere Online-Anwendungen sollten diesem Beispiel folgen.
„Online-Barrierefreiheit zu gewährleisten, ist noch immer nicht selbstverständlich für öffentliche Stellen, wie die ersten Versionen der STOPP-Corona App und der Corona Ampel gezeigt haben. Wer auf fehlende Barrierefreiheit stösst, sollte sich über diesen Mangel unbedingt beschweren“, regt Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates, an.
Autor(in)
Christina
Ebner