Reform 18.02.2019, 10:39 Uhr

EU-Urheberrecht: Ein Entwurf steht fest

Das Europäische Parlament hat sich auf eine Reform des EU-Urheberrechts geeinigt. Portale müssen Geld an die Verlage zahlen. Für Portale wie YouTube steht viel auf dem Spiel.
(Quelle: Archiv NMGZ)
Presseverlage in der EU sollen künftig gegenüber Nachrichtensuchmaschinen wie Google News deutlich gestärkt werden. Unterhändler der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments einigten sich am Mittwoch in Strassburg vorläufig auf eine Reform des EU-Urheberrechts inklusive Leistungsschutzrecht. Die Internetportale sollen für das Anzeigen von Artikelausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüssten die Einigung: «Dies ist ein guter Tag für die Meinungs- und Pressevielfalt in Europa und der Welt», teilten die Verbände mit. Die Reform setze «einen wichtigen globalen Standard für journalistische Vielfalt und unabhängige Berichterstattung».
Der Verhandlungsführer des Parlaments, Axel Voss (CDU), zeigte sich erleichtert. «Digitaler Urheberrechtsschutz beendet endlich das Wildwest im Internet, bei dem die Rechteinhaber bisher oft untergebuttert werden», so Voss. «Den neuen Realitäten und Geschäftsmodellen des digitalen Zeitalters können wir jetzt gerecht werden.»

Deal ist eine Gefahr

Die Piraten-Europapolitikerin Julia Reda warnte hingegen: «Dieser Deal ist eine Gefahr für kleine Verlage, Autoren und Internetnutzer gleichermassen.» Und der Verband der Digitalwirtschaft, Eco, warnte, die Reform werde zum «Hemmnis für die Digitalisierung in Europa».
Die Einigung vom Mittwoch muss in den kommenden Wochen allerdings noch vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. In den allermeisten Fällen ist das eine Formalie. Weil die Debatte jedoch so aufgeladen ist, könnte die Reform hier allerdings noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.
Die Copyright-Reform war 2016 vom damaligen EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger vorgeschlagen worden und soll das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Monatelang gab es heftige Diskussionen. Lobbyverbände machten Stimmung und warnten vor Zensur, dem Ende des Internets sowie dem Ende der unabhängigen Presse. Google und Wikipedia sprachen sich öffentlich gegen Teile der Reform aus.
Neben der Einführung des Leistungsschutzrechts nimmt die Einigung vom Mittwoch in Artikel 13 auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht. Sie müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Geschützte Werke müssten demnach lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen – oder dürften nicht hochgeladen werden. Kritiker warnen, dass die Plattformen dadurch gezwungen seien, Upload-Filter einzuführen.
Dabei handelt es sich um eine Software, mit der Internetplattformen schon beim Hochladen überprüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. «Algorithmen sind nicht in der Lage, eine Urheberrechtsverletzung von einer legalen Verwendung von geschützten Werken zu unterscheiden», sagte SPD-Europapolitiker Tiemo Woelken nach der Einigung vom Mittwoch. «Satire, Parodie oder vom Zitatrecht gedeckte Verwendungen werden fälschlicherweise geblockt werden.»

Ausnahmen für Artikel 13

Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro haben und unter 5 Millionen Nutzer im Monat, sollen von Artikel 13 ausgenommen werden. Das Parlament hatte eigentlich Ausnahmen für alle Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 20 Millionen Euro gefordert. Start-ups und Kleinunternehmen sollen so geschützt werden.
Umstritten war auch das Leistungsschutzrecht. Befürworter argumentieren, dass Plattformen wie Google News derzeit gar kein Geld an die Verlage zahlen, obwohl sie grosse Mengen ihrer Nachrichten nutzten. Vor allem kleine Verlage und Nachrichtenseiten äusserten jedoch Bedenken, weil sie auf die Reichweite angewiesen sind.
Die Einigung sieht nun vor, dass die Nachrichtensuchmaschinen weiterhin Hyperlinks, einzelne Wörter und sehr kurze Textausschnitte anzeigen dürfen. Das Veröffentlichen von Überschriften oder ganzen Sätzen ist hingegen verboten.



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