Promotionskampagne zum Umstieg auf DAB+

Gesetzlicher Auftrag

Die Kommunikationskampagne stützt sich auf Artikel 58 des revidierten RTVG. Dieser sieht vor, dass das BAKOM mit externen Unternehmen zusammenarbeiten kann, um die Öffentlichkeit über neue Technologien im Bereich der elektronischen Medien zu informieren. Ausserdem wird so dem Wunsch der Radiobranche aus dem Jahr 2014 entsprochen, die Verbreitung über Ultrakurzwelle (UKW) spätestens 2024 einzustellen. Die Branche hatte der Bundesrätin Doris Leuthard damals Vorschläge zur Umsetzung dieser Migration vorgelegt. Die Kommunikationsmassnahmen sollen dazu beitragen, die Übergangsphase so kurz wie möglich zu halten. Ein parallel geführtes Angebot von UKW und DAB+ erhöht die Verbreitungskosten für die Veranstalter. Mit dem neuen, ab 1. Juli geltenden RTVG wird die Unterstützung des Bundes bei der Entwicklung neuer Technologien verstärkt. Der Umstieg auf die digitale Radioverbreitung soll in zwei Phasen erfolgen: Bis Ende 2019 sollen alle UKW-Programme auch digital auf einer DAB+-Plattform verfügbar sein. Schritt für Schritt soll anschliessend die UKW-Übertragung eingestellt werden, wobei insbesondere berücksichtigt wird, wie hoch die Nutzungsrate von Digitalradio in den Haushalten ist.

Vorteile von DAB+

Für die digitale Migration spricht insbesondere der technische Fortschritt. DAB+ erlaubt einen stabilen, klaren Empfang in hoher Qualität. Ausserdem können die Veranstalter ihre Radioprogramme mit Texten, Grafiken, interaktiven Diensten und Serviceleistungen wie beispielsweise Wetter- oder Verkehrsinformationen ergänzen. Die Frequenzen werden zudem effizienter genutzt und ermöglichen die Verbreitung von mehr Programmen in grösseren Sendegebieten.



Das könnte Sie auch interessieren