Sunrise SRCG 06.02.2015, 07:06 Uhr

Kotierungskurs von Aktie liegt bei 68 Franken

Die Sunrise Communications Group AG geht diesen Freitag an die Börse. Die Aktie mit dem Ticker-Symbol SRCG wird an der SIX Swiss Exchange (Main Standard) gehandelt.
Die Sunrise Communications Group AG («Sunrise» oder das «Unternehmen»), die neu gegründete Holdinggesellschaft der führenden voll integrierten privaten Schweizer Telekommunikationsanbieterin Sunrise Communications AG, kotiert heute ihre Aktien (Ticker-Symbol: SRCG) an der SIX Swiss Exchange und beginnt den Handel nach dem Börsengang («IPO»). Der IPO war aufgrund der starken Nachfrage von schweizerischen und internationalen institutionellen Investoren sowie Privatkunden zum Angebotspreis mehrfach überzeichnet. Das Unternehmen setzte den Angebotspreis mit einem Nominalwert von CHF 1.00 bei CHF 68 pro Aktie bei dem Mittelwert der Kursspanne CHF 58-78 fest. Der Emissionserlös in Höhe von ca. CHF 1,36 Milliarden wird dem Unternehmen ermöglichen, seine Bilanz nachhaltig zu stärken und künftige Wachstumschancen zu nutzen. Der Börsengang an der SIX dokumentiert das langfristige Engagement des Unternehmens am Schweizer Markt und wird die Unternehmensstrategie der Investitionen in hochmoderne integrierte Mobilfunk- und Festnetze, Kundendienst sowie innovative Produkte stützen.
 
Dominik Koechlin, Vorsitzender des Verwaltungsrats von Sunrise, kommentierte die Kotierung an der SIX Swiss Exchange folgendermassen: «Wir sind sehr erfreut über den erfolgreichen Börsengang und das starke Interesse der Anleger an Sunrise. Wir begrüssen unsere neuen Aktionäre und freuen uns darauf, unsere Strategie gemeinsam mit ihnen umzusetzen.»
 
Libor Voncina, CEO von Sunrise, ergänzte: «Ich bin stolz auf das, was Sunrise bisher erreicht haben. Wir sind begeistert über das IPO und freuen uns darauf, die Umsetzung unserer Strategie weiterzuführen um ein grossartiges Unternehmen zu bilden. Wir sind bekannt für aussergewöhnliche Werte, exzellenten Service und innovative Produkte. Das IPO wird es uns ermöglichen, damit fortzufahren. »
 
Das Gesamtangebot der Erstemission («Erstemission») umfasst 20,0 Millionen auf den Namen lautende, von Sunrise auszugebende Stammaktien sowie 9,3 Millionen vom verkaufenden Anteilseigner angebotene schon bestehende Aktien. Die Summe setzt sich zusammen aus den ursprünglich angekündigten 4,3 Millionen bestehenden Aktien und 5,0 Millionen bestehenden Aktien, die zusätzlich angeboten werden, um die starke Nachfrage einer Vielzahl von Institutionen zu befriedigen. Sunrise und CVC haben zudem den Konsortialbanken eine Mehrzuteilungsoption (den sogenannten «Greenshoe») von 4,1 Millionen bestehenden Namensaktien gewährt. Diese Option entspricht 14 % des von CVC anzubietenden Umfangs der Erstemission und kann bis zum 8. März 2015 ganz oder teilweise an der SIX Swiss Exchange ausgeübt werden.
 
Nach Abschluss des Börsengangs entspricht der Anteil der im Rahmen der Erstemission angebotenen Aktien 65 % des ausgegebenen Aktienkapitals («Streubesitz») (vor Ausübung der Mehrzuteilungsoption) sowie rund 75 % unter der Annahme der vollständigen Ausübung der Mehrzuteilungsoption.
 
Die zugesagte Sperrfrist beträgt sechs Monate für CVC und den Verwaltungsrat sowie zwölf Monate für das Unternehmen, wobei die Sperrfristen jeweils den üblichen Ausnahmeregelungen unterliegen. Ferner gilt eine gestaffelte Sperrfrist von bis zu 36 Monaten für Mitglieder der Geschäftsleitung der Sunrise Communications Group im Rahmen bestehender und künftiger Anreizprogramme.
 
Deutsche Bank und UBS sind die Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners für den Börsengang. Berenberg und Morgan Stanley sind als weitere Joint Bookrunners tätig, während die Bank Vontobel im Zusammenhang mit dem Börsengang als Co-Lead Manager beteiligt ist. Lilja & Co. sind als unabhängige Berater für CVC und Sunrise tätig.
 
Der Börsengang von Sunrise beinhaltet ein öffentliches Erwerbsangebot an Anleger in der Schweiz, Privatplatzierungen in bestimmten Gerichtsbarkeiten ausserhalb der Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika jeweils nach Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (dem «Securities Act») und mit den durch die EU-Prospektrichtlinie bestimmten Ausnahmen gemäss geltendem Wertpapierrecht. Er beinhaltet ferner Privatplatzierungen für qualifizierte institutionelle Käufer (Qualified Institutional Buyers) in den Vereinigten Staaten nach Rule 144A des Securities Act.




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