Kommentar 26.05.2020, 09:00 Uhr

Zwei Jahre DSGVO - der ungeliebte Meilenstein

Am 25. Mai 2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) final in Kraft. Heute, zwei Jahre später, fällt ein Blick auf das als epochal gepriesene Werk ernüchternd aus. Das grösste Defizit: Die Datenschutzreform wurde an den Bedürfnissen der Bürger vorbei gemacht.
(Quelle: shutterstock.com/Vector Plus Image)
Das Auto steht kaputt auf dem Hof der Werkstatt. Der Meister weiss, was zu tun ist, der Kunde hat eine Ahnung davon, was ihn die Sache kosten wird. Jetzt fehlt noch die Unterschrift unter dem Reparaturauftrag, und dann noch dieser Bogen, zwei Seiten DIN A4, eng bedruckt. Den bitte auch noch unterschreiben, sagt die freundliche Dame am Service-Schalter. Den fragenden Blick des Kunden fängt sie elegant ab: "Wegen der DSGVO, wissen Sie. Sonst dürften wir Sie nicht anrufen, wenn das Auto fertig ist." Der Kunde seufzt und unterschreibt. Was bleibt ihm auch anderes übrig?
Szenen wie diese häufen sich, seitdem vor zwei Jahren - nach einer mehrjährigen Übergangsfrist - die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) final in Kraft trat. Seitdem muss jeder nicht nur um Erlaubnis fragen, wenn er personenbezogene Daten speichert, er muss das Einverständnis des Kunden auch dokumentieren, und gegebenenfalls später belegen können. Früher schrieb man einfach selbst seine Nummer auf den Reparaturauftrag, das musste reichen. Jetzt wird man juristisch belehrt - und nimmt diese Belehrung zur Kenntnis, ohne sie gelesen zu haben.
Online nimmt die Disclaimer-Seuche noch schlimmere Formen an. Auf nahezu jeder Website muss man das Banner mit dem Cookie-Dings wegklicken - ich formuliere das absichtlich so despektierlich, weil ich zu wissen glaube, welche Wertschätzung die meisten Nutzer diesen juristischen Hinweisen entgegenbringen.



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