23.09.2008, 00:00 Uhr

TAZ will Abmahnanwalt Gravenreuth hinter Gitter schicken

Der Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wollte die Internet-Domain der "TAZ" versteigern lassen. Dafür und für ein paar Delikte mehr droht jetzt Freiheitsentzug. Ein Jahr und zwei Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung - dieses Strafmass setzte das Landgericht Berlin am Mittwoch gegen den Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth fest und bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, das den "Abmahnanwalt" bereits wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt hatte.
Dem Urteil vorausgegangen war eine Strafanzeige der Zeitung "TAZ", deren Internet-Domain www.taz.de Gravenreuth über Ebay versteigern lassen wollte, um auf diese Weise eine aus seiner Sicht unbezahlte Forderung einzutreiben. Der Münchner Anwalt hatte nämlich der "TAZ" bereits 2006 eine Unterlassungserklärung mit einer Kostennote von 650 Euro zugesandt, weil die Zeitung ihm - aus seiner Sicht unaufgefordert - eine Registrierungsbestätigung für einen Newsletter zuschickte. Weil der Verlag zunächst nicht reagierte, erwirkte der Anwalt eine einstweilige Verfügung, die später wieder aufgehoben wurde. Zuvor allerdings musste die "TAZ" die von Gravenreuth geforderten Gebühren bezahlen. Der Münchner Anwalt allerdings sah durch die Zahlung nur seine erste Forderung beglichen, nicht aber die der einstweiligen Verfügung und erwirkte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über die Internet-Domain der Zeitung und wollte diese anschliessend bei Ebay versteigern lassen. Ein Fax, in dem die "TAZ" den Grund ihrer Gebührenzahlung erläuterte, will er nie erhalten haben.
Da allerdings schritt der Verlag zur Gegenwehr und stellte Strafanzeige. Eine Durchsuchung der Kanzlei ergab, dass Gravenreuth das umstrittene Fax in einer Akte auf seinem Schreibtisch liegen hatte. Gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, das ihn wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt hatte, legte Gravenreuth Revision ein. Das Landgericht Berlin jedoch bestätigte das Urteil der Amtsrichter und verurteilte den Anwalt zu einer Gesamtstrafe von 14 Monaten, weil gegen Gravenreuth ausserdem schon Vorstrafen wegen Veruntreuung von Mandantengeldern und Urkundenfälschung in 60 Fällen vorlag. Gravenreuth allerdings kündigte auch gegen dieses Urteil Revision an. (ph/iwb)



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