28.08.2012, 00:00 Uhr

Switch bekommt vor dem Bundesgericht in Sachen "Verlinkung switchplus" Recht

Im Fall switchplus hat das Bundesgericht die Beschwerde von Switch am 14. August 2012 gutgeheissen. Die Stiftung nimmt das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis, wie am Dienstag informiert wurde. Switch hat am 22. März 2012 gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 2012 Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Das Urteil hat Switch untersagt, ihre Tochtergesellschaft switchplus ag auf der Homepage www.switch.ch zu verlinken. Die Beschwerde von Switch wurde am 14. August 2012 vom Bundesgericht vollumfänglich gutgeheissen.

«Mit seinem Entscheid unterstützt das Bundesgericht die Wirtschaftsfreiheit von Switch», erklärt Andreas Dudler, Geschäftsführer von Switch. So hält der Entscheid unter anderem fest, dass es Switch möglich sein muss, auf der Konzern-Webseite www.switch.ch nicht nur über das Kerngeschäft für die Hochschulen, sondern auch über die Dienstleistungen der Tochtergesellschaft switchplus zu informieren. Das Bundesgericht bestätige mit dem Urteil auch, dass Switch ihre Tochtergesellschaft switchplus nicht unrechtmässig bevorteilt hat.

Gegenüber inside-channels.ch erklärte das Bakom, man nehme das Bundesgerichtsurteil zur Kenntnis und betont aber auch, Switch habe nur einen Punkt der Bakom-Verfügung bis ans Bundesgericht weitergezogen.  Die anderen Punkte der Verfügung hätten immer noch Gültigkeit und müssten umgesetzt werden. (ph) http://www.switch.ch

 Siehe auch: Switch will sich gegen Verfügung des Bakom wehren, BAKOM will Switch bei Tochterfirma Switchplus stärker auf die Finger schauen, WEKO-Entscheid empört Hosting-ProviderSwitchplus: Provider vom aktuellen Urteil des Handelsgerichts enttäuschtProvider ziehen SWITCH wegen switchplus vor Gericht



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