15.04.2011, 00:00 Uhr

Switch will sich gegen Verfügung des Bakom wehren

Switch ist eine private, unabhängige Stiftung. Sie unterstützt mit ihren Internet-Dienstleistungen 250'000 Mitarbeitende und Studierende der Schweizer Hochschulen. Switch kann die Schlussfolgerungen des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) nicht nachvollziehen und erwägt daher, die Verfügung vom 11. April 2011 anzufechten. Bei dem durch die Hosting-Provider iniziierten Aufsichtsverfahren ortet das Bakom in seiner nach zwei Jahren ergangenen Verfügung diskriminierendes und intransparentes Verhalten von Switch gegenüber den anderen Marktteilnehmern. Switch ist über diese Beurteilung erstaunt, denn sowohl das Handelsgericht Zürich als auch die Wettbewerbskommission (Weko) sahen keine Nachteile für die Hosting-Provider und kein unzulässiges Verhalten durch Switch. Der Verweis zur Tochtergesellschaft switchplus erfolgt auf der Webseite www.switch.ch.

Die vom Bakom delegierte Tätigkeit der Registrierung von Domain-Namen erbringt Switch unter www.nic.ch. Dort werden alle Marktteilnehmer gleichwertig, transparent und diskriminierungsfrei dargestellt. Eine Diskriminierung anderer Marktteilnehmer oder eine Bevorzugung von switchplus liegt nicht vor. Die ungerechtfertigte Verfügung des Bakom bezieht sich auf die Darstellung von switchplus auf der Webseite www.switch.ch. Dort werden alle Dienste und Tätigkeiten von Switch dargestellt. Switch sieht das als Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit des Unternehmens. (Patrick Hediger)
Siehe auch: BAKOM will Switch bei Tochterfirma Switchplus stärker auf die Finger schauen



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