19.03.2007, 00:00 Uhr

StudiVZ verschärft AGB massiv

Schon bei kleinen Verstössen gegen die eigenen Verhaltensregeln droht die Studenten-Community ihren Nutzern ab sofort mit Schadensersatzansprüchen und Vertragsstrafen. Wer die neuen AGB nicht akzeptiert, dem droht der Rauswurf aus der Community.Mit ihren neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stösst die Social-Networking-Plattform StudiVZ ihre Mitglieder vor den Kopf. Darin müssen die Nutzer zustimmen, im Falle von Verstössen gegen die Bestimmungen eine "vom Betreiber nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe auf erstes Anfordern an den Betreiber zu zahlen." Darüber hinaus sei der Nutzer verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung durch den Betreiber eine nach juristischen Standards übliche vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.
"Diese Klausel erstreckt sich auf praktisch alle Pflichten des Nutzers. Sie greift etwa schon ein, wenn der Nutzer möglicherweise gar kein Student ist oder es war, er sich doppelt anmeldet  oder persönliche Daten oder Fotos eingibt, die sich nicht auf ihn beziehen oder nicht der Wahrheit entsprechen", erläutert der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem Weblog unter www.lawblog.de. Der Jurist hält die Vertragsstrafenregelung jedoch nur für nahezu unwirksam. Gegenüber Verbrauchern seien diese ohnehin nur sehr eingeschränkt zulässig. Und selbst wenn man diese Klippe umschiffe, stelle sich die Frage, ob die verwendete Vertragsstrafenklausel überraschend ist, den Nutzer unangemessen benachteiligt und damit unwirksam ist. "Ich beantworte das mit einem klaren Ja", so der Experte. (ph/iwb) http://www.studivz.net



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