27.11.2011, 00:00 Uhr

Provider: Europäischer Gerichtshof verbietet Webfilter

Ein richtungweisendes Urteil aus Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Internetprovider nicht dazu gezwungen werden können, elektronische Sperren gegen illegales Herunterladen von Dateien einzurichten. Bei der Begründung des jetzt verkündeten Urteils des EuGH, dass Internetprovider nicht zum Einrichten von Webfiltern gegen das illegale Downloaden von Dateien gezwungen werden können, verwies das Gericht vor allem auf das Recht zum freien Datenaustausch: Internetsperren könnten auch legale Kommunikation unterbinden und würden die unternehmerische Freiheit des Dienstleister einschränken. Darüber hinaus könne von Internetprovidern nicht verlangt werden, den Datenaustausch zu überwachen.

"Dies ist ein richtungweisendes Urteil, das Europas Bürger und Unternehmen vor Willkürentscheidungen ohne gesetzliche Grundlage schützt", so Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco zur Süddeutschen Zeitung. "Alle Experten sind sich seit langem einig, dass Internetsperren reine Symbolpolitik sind - technisch sind sie wirkungslos und in wenigen Sekunden zu umgehen." Der EuGH hatte den Fall neu verhandelt, nachdem ein Gericht in Belgien dem belgischen Pendant zur GEMA bei einer Klage gegen einen Provider Recht gegeben hatte. Der Provider war dazu verpflichtet worden, Internetsperren einzurichten, um illegales Downloaden von Musik zu verhindern. (ph/iwb)



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