14.09.2007, 00:00 Uhr

Orange klagt gegen "Letzte-Meile-Monopolist" Swisscom

Orange reicht bei der Wettbewerbskommission eine Klage gegen das Handy-ADSL-Bündelangebot von Swisscom ein. Dies, nachdem das ehemalige Monopolunternehmen es ablehnte, ein gleichwertiges Grosshandels Handy-/ADSL-Angebot zu machen. Das Bündelangebot von Swisscom zeigt laut Orange deutlich, wie der Marktdominator seine dominante Marktstellung missbraucht: Er verdränge die Konkurrenz, in dem er mit dem bestehenden und dem bereits angekündigten, zukünftigem Grosshandelsangebot verhindert, dass Mitbewerber ein auch nur annährend vergleichbares Angebot auf dem Markt realisieren können, ohne dieses mit einem ruinösen Betrag subventionieren zu müssen.
Orange bietet als Mobilfunkbetreiberin und ADSL-Wiederverkäuferin seit Juni ein Angebot an, bei dem Kunden mit einem Orange Mobiltelefon- und einem Orange ADSL-Anschluss von günstigeren Tarifen profitieren können. Aufgrund des Monopols des ehemaligen Staatsbetriebes müssen die Orange Kundinnen und Kunden dem Marktdominator jedoch immer noch die Festnetz-Grundgebühr von CHF 25.25 entrichten. Seit dem 1. April könnte Orange zwar den Festnetzanschluss entbündeln oder dem Kunden direkt in Rechnung stellen, in beiden Fällen müsste Orange jedoch die Festnetz-Grundgebühr an Swisscom entrichten.
Nachdem Swisscom als "letzte Meile"-Monopolist ein Handy-/ADSL-Angebot lancierte, bei dem die Kunden die Festnetz-Grundgebühr von CHF 25.25 nicht mehr zu bezahlen brauchen, versuchte Orange in Verhandlungen leider erfolglos Wiederverkaufskonditionen zu erhalten, mit denen ein gleiches Angebot für Orange Kundinnen und Kunden möglich wäre. Orange reichte daher heute bei der Wettbewerbkommission eine Klage gegen Swisscom ein. Orange fordert darin insbesondere, dass Swisscom " per sofort" entsprechende Wiederverkaufskonditionen bieten müsse. (ph) http://www.orange.ch



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