Gerichtsurteil gegen Amazon 27.01.2021, 05:43 Uhr

LG München: Amazon muss Sperre eines Verkäuferkontos aufheben

Bei Bewertungsbetrug sieht Amazon seit einigen Jahren rot: Sobald der Verdacht besteht, dass Rezensionen getürkt sind, kann ein Verkäuferkonto gesperrt werden. Ohne eine klare Begründung ist so eine Sperrung aber nicht zulässig, urteilte jetzt das Landgericht München.
(Quelle: shutterstock.com/Andrii Yalanskyi)
Wenn Amazon ein Verkäuferkonto aufgrund eines Verdachts auf Rezensionsbetrug sperrt, muss der Marktplatz die Gründe für diese Sperrung erklären. Diese Ansicht vertrat das Landgericht München in einem aktuellen Fall: Ein Marketplace-Verkäufer hatte sich sich gerichtlich gegen die Sperrung seines Verkäuferkontos Anfang Dezember gewehrt. 
Amazon hatte ihm vorgeworfen, Kundenrezensionen manipuliert zu haben, hatte aber nicht ausgeführt, um welche Bewertungen es sich handeln sollte. Dem Gericht genügte diese vage Behauptung nicht, am 14.1. erliess es eine einstweilige Verfügung, nach der Amazon den Account wieder freigeben muss.

Gericht geht von "marktbeherrschender Stellung" von Amazon aus

Die Entscheidung des LG München ist nicht das erste Urteil, dass unvermittelte, nicht ausführlich begründete Kontosperrungen für widerrechtlich erklärt. Besonders pikant ist aber in diesem Fall: In ihrer Begründung bezogen sich die Richter erstmals explizit auf das Kartellrecht. Das Gericht war damit der Auffassung, dass "Amazon eine marktbeherrschende Stellung auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt der Erbringung von Dienstleistungen von Online-Marktplätzen gegenüber Online-Händlern hat". Genau dieser EInschätzung versucht sich Amazon seit Jahren zu entziehen. 
Noch hat das Bundeskartellamt nach seinen Untersuchungen in 2018 und 2020 keine klare Stellung zu der Frage bezogen, ob Amazon nun marktbeherrschend ist oder nicht; den Münchner Richtern reichte aber das 2020 erneut eröffnete Untersuchungsverfahren sowie die kritische Position der EU-Kommission gegenüber Amazon aus, um von einer marktbeherrschenden Stellung auszugehen. 
Das Gericht ist damit der Position der Anwälte des klagenden Händlers eindeutig gefolgt. "Für uns war es nur eine Frage der Zeit, bis die marktbeherrschende Stellung Amazons auch vor Gerichten schlüssig vorgetragen beziehungsweise bewiesen werden konnte und Händler mit dem Kartellrecht eine wirksame rechtliche Handhabe haben würden, sich gegen willkürliche Sperrungen zu wehren", sagt Thomas Herro, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz LL.M. und Partner der Kanzlei LHR, die den klagenden Händler in dem Fall vertrat. "Während die Motivation von Amazon verständlich ist, unzuverlässige Händler oder Verkäufer von der Plattform möglichst fernzuhalten, die Produktbeschreibungen oder Rezensionen manipulieren, muss es auf der anderen Seite selbstverständlich sein, dass solche schwerwiegenden Vorwürfe nicht ins Blaue hinein erhoben und Händler nicht ohne nachvollziehbaren Grund gesperrt werden werden dürfen. Amazon wird nun für den entgangenen Gewinn haften müssen. "
Der Händler, der bei Amazon einen Jahresumsatz von rund einer Million realisiert, will nun den durch die Sperrung erlittenen Umsatzverlust bei dem Marktplatz einklagen.




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