26.10.2007, 00:00 Uhr

Kein Aufsichtsverfahren gegen "Blocher-TV"

Die Vermutung, dass Lokalfernsehstationen für die Ausstrahlung der Sendereihe "Bundesrat Christoph Blocher im Gespräch mit Dr. Matthias Ackeret" finanzielle Zuwendungen erhalten haben, hat sich nicht bestätigt. Das Bundesamt für Kommunikation eröffnet deshalb kein Aufsichtsverfahren gegen die betreffenden Lokalfernsehveranstalter, wie das Bakom am Freitag mitteilte. Blocher TV ist auf Regionalsendern  und im Internet zu sehen.
Nicht überprüft hat das BAKOM, ob mit der Ausstrahlung der Sendereihe programmrechtliche Vorschriften - namentlich das Sachgerechtigkeits- und das Vielfaltsgebot - verletzt worden sind. Für diese Beurteilung liegt die Zuständigkeit bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), welche ausgestrahlte Sendungen auf Beschwerde hin entsprechend untersucht. (ph) http://www.teleblocher.ch http://www.bakom.ch



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