20.12.2012, 00:00 Uhr

Informationspflichten: Online-Händler müssen binnen 60 Minuten antworten

Online-Händler müssen verschiedene Informationspflichten erfüllen, die durch das deutsche Landgericht Bamberg weiter konkretisiert wurden. Einige wichtige Fragen bleiben jedoch auch weiterhin ungeklärt. Im Impressum eines Online-Shops muss neben der E-Mail-Adresse auch eine Möglichkeit zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme genannt werden. Üblicherweise wird hier die Telefonnummer genannt - diese ist aber keineswegs verpflichtend, wie der Europäische Gerichtshof bereits 2008 festgestellt hat: Alternativ reicht auch ein Kontaktformular, das allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen muss.

Was viele nicht wissen: Da ein Weg zur "unmittelbaren" Kontaktaufnahme angeboten werden muss, darf sich der Diensteanbieter - also der Shop-Inhaber - mit dem Beantworten höchstens 30 bis 60 Minuten Zeit lassen. Dies hat der Europäische Gerichtshof bereits in 2008 festgelegt (EuGH Urt. v. 16.10.2008, C?298/07).
Dieses Urteil wurde nun vom Landgericht Bamberg nochmals konkretisiert: Es muss eine Möglichkeit zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme und zur unmittelbaren Kommunikation geben, die ausserdem einfach und effektiv optisch wahrnehmbar ist. Nur die Angabe einer E-Mail-Adresse und der postalischen Adresse genügt demnach nicht.

Allerdings bleiben einige wichtige Details auch weiterhin ungeklärt. So ist beispielsweise unklar, warum sich das Gericht ausgerechnet auf 60 Minuten festgelegt hat. Ebenso bleibt die Frage offen, für welche Tageszeiten diese 60-Minuten-Regelung gilt. Und wie muss die Antwort des Onlinehändlers auf eine Anfrage via Kontaktformular aussehen? Genügt womöglich auch eine automatisierte Antwort mit dem Hinweis, man werde sich zeitnah um das Anliegen des Kunden kümmern? Es ist offensichtlich, dass dieses Thema noch nicht ganz vom Tisch ist - weitere Rechtsprechungen könnten folgen. (ph/iw)

Siehe auch: Die beliebtesten Onlinehändler in den USA im Social Media-Ranking, Leitfaden zu Recht im M-Commerce und Internet veröffentlicht



Das könnte Sie auch interessieren