09.12.2013, 00:00 Uhr

Gruppe Digitale Nachhaltigkeit mit Postulat ?Rechtssicherheit für Bitcoin schaffen?

Das Kernteam der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit (Parldigi) will die Chancen von Bitcoin prüfen lassen und stellt dem Bundesrat Fragen bezüglich Rechtssicherheit von Bitcoin. Gleichzeitig wagt Parldigi auch selber erste Schritte mit der Open Source Internetwährung und hat dazu ein eigenes Bitcoin-Spendenkonto eröffnet.
Das Parldigi-Kernteam hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit Bitcoin auseinander gesetzt. Die Nationalrätinnen und Nationalräte von SP, FDP, GLP, Grüne und weiteren Parteien sind zum Schluss gekommen, dass Bitcoin und vergleichbare Online-Währungen neben den Risiken (siehe Vorstösse 13.3687 und 13.3854) vermutlich auch Chancen für den Finanzplatz Schweiz haben dürfte. Ausserdem ist Bitcoin als Zahlungsmittel in der Schweiz bereits heute eine Realität, sodass es Sinn macht, Rechtssicherheit zu schaffen und Fragen bezüglich Mehrwertsteuer und Geldwäscherei zu klären.

Nationalrat Thomas Weibel (GLP, ZH) hat deshalb vergangenen Donnerstag, 5. Dezember 2013 das Postulat 13.4070 ?Rechtssicherheit für Bitcoin schaffen? mit 44 Mitunterzeichnenden eingereicht:

Der Bundesrat wird beauftragt, ergänzend zu den Punkten aus dem Postulat Schwaab 13.3687 ?Die Risiken der Online-Währung Bitcoin evaluieren?  auch über die folgenden Fragen Bericht zu erstatten.

1. Welche Chancen für den Finanzplatz Schweiz sieht der Bundesrat bei Bitcoin und vergleichbaren Online-Währungen?

2. Was spricht aus Sicht des Bundesrats dagegen, dass Bitcoin und vergleichbare Online-Währungen grundsätzlich wie Fremdwährungen behandelt werden?

3. Welche regulatorischen Instrumente hat der Bundesrat, um für Bitcoin und vergleichbare Online-Währungen Rechtssicherheit zu schaffen?

4. Sofern regulatorische Anpassungen erforderlich sind, welche sind dies und wie sähe der zeitliche Ablauf bis zur Umsetzung aus?

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Kaufmann 13.3854 ?Bitcoins und Geldwäschereigesetz? schreibt, werfen Online-Währungen wie Bitcoin sowohl in wirtschaftlicher als auch regulatorischer und operationeller Hinsicht grundsätzliche Fragen auf. Sie sind rechtlich schwer fassbar, da sie dezentral organisiert sind und weder einen identifizierbaren Emittenten aufweisen, noch jemanden, der einen Wert garantiert.

Möglicherweise könnten diese Fragen beantwortet werden, wenn klargestellt würde, dass Bitcoin und ähnliche elektronische Zahlungsmittel wie Fremdwährungen zu behandeln sind. Damit liesse sich Bitcoin im Kontext des GWG, KAG, MWSTG und anderer Gesetze einordnen und es würde Rechtssicherheit hergestellt.

Auch Parldigi will Erfahrungen mit Bitcoin sammeln und hat deshalb ein neues Spendenkonto eröffnet. Unter der Bitcoin-Adresse 16qpAVM718XzWEH8LKJZetKutW5R8bNMNn nimmt Parldigi ab sofort Zuwendungen für die Förderung von digitaler Nachhaltigkeit in der Schweiz entgegen. (ph)



Das könnte Sie auch interessieren