31.10.2013, 00:00 Uhr

Gericht stoppt DSL-Drosselung der Deutschen Telekom

Die Deutsche Telekom darf einem Urteil des Landgerichts Köln zufolge die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken. Entsprechende Vertragsklauseln seien unzulässig. Der Konzern wird voraussichtlich Berufung einlegen.
Im Sommer hatte die Telekom angekündigt, eine Highspeed-Volumenbegrenzung für seine DSL-Tarife einführen zu wollen - und damit eine hitzige Debatte entfacht, in die sich am Ende sogar Spitzenpolitiker wie Philipp Rösler eingeschaltet haben. Jetzt hat das Landgericht Köln entschieden, dass der Bonner TK-Konzern die Surfgeschwindigkeit im Festnetz bei Pauschaltarifen nicht einschränken darf - jedenfalls nicht auf der Grundlage ihrer derzeitigen Tarifwerbung. Entsprechende Vertragsklauseln seien unzulässig. Das Urteil betrifft sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit pro Sekunde als auch diejenige auf zwei Megabit pro Sekunde.

Zur Begründung hiess es, dass der durchschnittliche Kunde mit dem Begriff "Flatrate" - zumindest was Internetzugänge über das Festnetz anbelangt - einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit ohne Einschränkungen erwarte. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung werde durch die Drosselung empfindlich gestört.

Das Urteil ist das Ergebnis einer Klage der Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen, die sich juristisch gegen die Drossel-Pläne der Telekom gewehrt hatte. Welche konkreten Auswirkungen das Urteil aber tatsächlich haben wird, bleibt abzuwarten.

Zum einen hat die Telekom die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen - und wird dies vermutlich auch tun. "Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen", so Unternehmenssprecher Philipp Blank gegenüber der deutschen INTERNET WORLD Business. "Derzeit prüfen wir das Urteil und werden voraussichtlich Berufung einlegen." Zum anderen hatten sich die Kölner Richter bei ihrer Entscheidung auf das Wettbewerbsrecht gestützt. Daher könnte es bereits ausreichend sein, dass die Telekom in der Werbung und den Vertragsformularen auf den Begriff "Flatrate" verzichtet. Die DSL-Bremse - und damit der eigentliche Stein des Anstosses - könnte dann wohl unverändert bestehen bleiben.

Grosse Begeisterung über das Urteil zeigte Malte Götz, der eine Online-Petition gegen die Drosselung gestartet hatte: "Heute ist ein guter Tag für alle, die das Internet nutzen. Über 200.000 Menschen haben die Telekom aufgefordert, ihre unechte Flatrate und ihre Gefährdung von Freiheit und Gleichheit im Netz zurückzunehmen." (ph/iw)



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