31.03.2008, 00:00 Uhr

Ebay führt neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung ein

Von 1. April an gibt es für deutsche Online-Webhändler eine neue Muster-Widerrufsrechtsbelehrung. Auch das Auktionshaus Ebay hat darauf reagiert. Das Bundesjustizministerium hat jetzt den lang erwarteten neuen Mustertext für die Widerrufsbelehrung veröffentlicht. Dieser Text ist für alle Onlinehändler von Bedeutung, weil sie ihre Kunden vor dem Kauf über die Rechte informieren müssen, die sie gemäss Fernabsatzgesetz haben. Eine Überarbeitung des Textes war erforderlich geworden, weil die von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) bislang empfohlene Fassung sich als nicht rechtssicher erwiesen hatte - mehrere deutsche Gerichte hatten Wettbewerbsklagen gegen Onlineshops stattgegeben, obwohl diese den Text des BMJ korrekt wiedergegeben hatten.
Dieses Manko soll die neue Textfassung beseitigen, und zwar in zweierlei Hinsicht: Zum einen bietet die neue Musterwiderrufsbelehrung nach Ansicht von Experten deutlich weniger juristische Angriffsflächen. Carsten Föhlisch, Anwalt und Justiziar des Kölner Webshop-Zertifizierers Trusted Shops, hält die neue Erklärung für gelungen: "Es ist zwar nie hundertprozentig ausgeschlossen, dass irgendein Amtsgericht etwas daran auszusetzen hat, aber eine ernst zu nehmende Gefahr sehe ich nicht." Um auch dieses Risiko auszuschliessen, plant die Grosse Koalition, der neuen Musterwiderrufsbelehrung ab Mitte 2008 Gesetzesrang zu verleihen ? wie dies beispielsweise in Belgien schon umgesetzt wurde. Bislang hatte der Text nur den Rang einer Verordnung - und hatte deshalb automatisch weniger Gewicht, wenn ein Richter ein Gesetz (zum Beispiel das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verletzt sah. Das Online-Auktionshaus Ebay stellt seinen Händlern die neue Muster-Widerrufsrechtsbelehrung unter folgendem Link zur Verfügung. (ph/iwb)



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