16.05.2013, 00:00 Uhr

Deutscher BGH entscheidet über Google Autocomplete: Google muss Suchvorschläge löschen

Ex-First Lady Bettina Wulff klagte gegen Google, weil die Autocomplete-Funktion der Suchmaschine sie in die Nähe des Rotlicht-Milieus rückte. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden: Google muss ehrverletzende Suchwort-Vorschläge löschen. Anlass zu dem Urteil war jedoch nicht die Causa Wulff, sondern ein anderer Fall. 
Suchwortvorschläge, wie sie Googles Autocomplete-Funktion automatisch generiert, können ehrverletzend sein. Der Betroffene hat in diesem Fall einen Anspruch darauf, dass Google die entsprechenden Kombinationen löscht und so verhindert, dass Nutzer der Suchmaschine damit konfrontiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am heutigen Dienstag entschieden (Urteil vom 14. Mai 2013 ? VI ZR 269/12). Der BGH machte allerdings eine wichtige Einschränkung: Google ist nicht verpflichtet, vermeintlich ehrverletzende Suchwortkombinationen eigenverantwortlich herauszufiltern - wer sich durch Autocomplete-Suchvorschläge verunglimpft fühlt, muss den Konzern darauf hinweisen und eine Löschung fordern. Und: Die Tatsachenbehauptung, die eine beanstandete Google-Autocomplete-Suchwortkombination suggeriert, muss unwahr sein.
Bundesweit bekannt wurde die Problematik durch den Fall der Ex-First-Lady Bettina Wulff, der gerüchteweise eine Vergangenheit im Rotlichtmilieu angedichtet wurde. Wer in dieser Zeit nach dem Namen "Bettina Wulff" googelte, bekam von der dienstfertigen Suchmaschine automatisch Suchwort-Kombinationen angezeigt, nach denen viele andere Nutzer gesucht hatten, darunter auch solche, die Frau Wulff mit Begriffen aus der Halbwelt in Verbindung brachten. Während die sich in ihrer Ehre verletzt wähnende Präsidentengattin von Google die Löschung solcher Kombinationen forderte, zog sich der Suchkonzern auf die Position zurück, Autocomplete sei eine rein automatische Funktion, die manuell nicht beeinflussbar sei. Sie gebe auch nicht die Meinung von Google wieder, sondern zeige nur, wonach auf Google gesucht werde.

Der Fall, den der BGH jetzt abschloss, behandelt dieselbe Problematik, hat mit der Causa Wulff jedoch nichts zu tun: Ein Unternehmer hatte geklagt, weil sein Name durch Google Autocomplete mit Begriffen wie "Betrug" und "Scientology" in Verbindung gebracht und seine Persönlichkeitsrechte so verletzt würden. Experten erwarten jetzt, dass sich die Beschwerden bei Google über vermeintlich ehrabschneidende Autocomplete-Vorschläge häufen werden - und dass Google, um das Prozessrisiko klein zu halten, beim Löschen eher entgegenkommend agieren wird.

Die Behauptung, dass Autocomplete manuell nicht zu beeinflussen sei, hatte der Konzern bereits 2011 in den USA widerlegt: Nach einer Einigung mit der US-Filmindustrie hatte Google Suchanfragen, in denen Filmtitel mit eindeutigen Vokabeln aus dem Raubkopierermilieu wie "Bit Torrent" genannt wurden, aus dem Autocomplete-Index gelöscht. Damit sind allerdings weder die Seiten, die dahinterstehen, verschwunden, noch die Möglichkeit, sie auf Google zu finden. Der Suchende muss nur selbst alle dazu erforderlichen Suchbegriffe eingeben.

Übrigens: Auch bei Bettina Wulff hat Google bereits reagiert. Sucht man nach ihrem Namen, schlägt Autocomplete nur noch unter anderem die Kombination "Bettina Wullf Rotlicht" vor - schlimmer wird es nicht mehr. (ph/iw)



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