Unterlassungsklage 06.11.2015, 09:33 Uhr

Deutsche Wettbewerbszentrale verklagt Zalando

Nach einer Abmahnung hat die Wettbewerbszentrale nun Unterlassungsklage gegen den Online-Händler Zalando eingereicht. Der Vorwurf: Irreführende Werbung.
Zalando bekommt Ärger
(Quelle: Shutterstock.com/Paul Matthew Photography)
Die Wettbewerbszentrale hat beim Landgericht Berlin Unterlassungsklage wegen irreführender Werbung gegen Zalando eingereicht. Die Zentrale zur Bekämpfung unlautereren Wettbewerbs, so der vollständige Name des Vereins, hatte den Online-Modehändler zuvor bereits abgemahnt.
Dabei hatte der Verein beanstandet, dass Zalando "bei verschiedenen Artikeln mit einem geringeren Warenvorrat als tatsächlich vorhanden geworben hatte". So habe das Berliner E-Commerce-Unternehmen auf seinem Onlineshop bei verschiedenen Modeartikeln Angaben wie "3 Artikel verfügbar" dazugeschrieben.
Damit habe Zalando Kunden suggeriert, dass sie sich mit einer Bestellung beeilen müssten, um noch an den gewünschten Artikel zu kommen, so der Vorwurf der Wettbewerbszentrale. Dennoch hätten Kunden die Anzahl der bestellten Produkte anschliessend in ihrem Warenkorb beliebig erhöhen können. 
Diesen Tatbestand wertet der Verein als "irreführende und damit unlautere Angebotspraxis". Eine aussergerichtliche Einigung sei gescheitert, daher will der Verein nun mit einer Unterlassungsklage gegen Zalando vorgehen. Auslöser des Falls waren Recherchen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) ergeben. Testkäufe der Landesrundfunkanstalt hatten ergeben, dass in mehreren Fällen mehr Kleidungsstücke bestellt werden konnten, als auf der Internetseite angegeben waren.
Auch Verdi hatte jüngst juristische Schritte gegen Zalando eingeleitet. Der Online-Händler soll bei der Umwandlung der Firma in eine Societas Europaea (SE) Mitarbeiter und Gewerkschaft nicht ausreichend beteiligt haben.




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