08.12.2013, 00:00 Uhr

Bundesrat verabschiedet Verordnung über vom BIT betriebene Verzeichnisdienste

Der Schweizer Bundesrat hat heute die Verordnung über die vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) betriebenen Verzeichnisdienste des Bundes (VBVB) verabschiedet. Die Verordnung regelt Informationssysteme (Verzeichnisdienste), die vom BIT betrieben werden, und enthält im Wesentlichen technische und datenschutzrechtliche Bestimmungen. Sie tritt am 01. Januar 2014 in Kraft.
Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) betreibt im Rahmen seiner Aufgaben als IKT-Leistungserbringer für den Bund diverse Informationssysteme (Verzeichnisdienste) und Anwendungen zur Bearbeitung von Personaldaten des Bundes und bundesnaher Betriebe.

Die heute vom Bundesrat verabschiedete Verordnung hat vornehmlich technischen und datenschutzrechtlichen Charakter. Sie stellt die Verzeichnisdienste des BIT, welche Informationen über das Bundespersonal und bundesnahe Personen bearbeiten, auf eine rechtliche Grundlage. Da das BIT der grösste IKT-Leistungserbringer innerhalb der Bundesverwaltung ist, ist eine Grosszahl von Angestellten von der Datenbearbeitung betroffen. Aus diesem Grund wurde der Geltungsbereich der Verordnung entsprechend weit gefasst. Weiter werden die Art und Weise des Datenbezugs und der Datenverteilung, die Möglichkeiten hinsichtlich Lese- und Schreibzugriff und die Veröffentlichung geregelt. Geregelt werden zudem die Verantwortung über den Betrieb und die Sicherheit sowie die Rechte der betroffenen Personen.  (ph)



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