Wettbewerbsverzerrung
03.01.2022, 07:21 Uhr

Bundeskartellamt prüft mögliche Sonderabsprachen von Amazon mit Marken

Die italienische Kartellbehörde hat Amazon ein Bussgeld in Höhe von über 68 Millionen Euro auferlegt, weil der Online-Marktplatz Markenhersteller bevorzugt haben soll. Jetzt prüft das deutsche Bundeskartellamt, ob dies auch in Deutschland zutreffen könnte.
(Quelle: Screenshot / Fotomontage Frank Kemper)
Im November 2021 meldeten verschiedene Medien, dass die italienische Kartellbehörde Amazon ein Bussgeld in Höhe von 68,7 Millionen Euro auferlegt hat. Der Vorwurf aus Rom: Amazon soll bereits 2018 mit Apple vereinbart haben, dass nur Amazon selbst, Apple sowie einige von Apple ausgewählte Anbieter Produkte des kalifornischen Computerriesen verkaufen dürfen. Auch Apple wurde von den Italienern mit einem Bussgeld belegt.
Jetzt prüft das Bundeskartellamt, ob Amazon auch in Deutschland ähnliche Vereinbarungen getroffen hat. Das berichtet die Tageszeitung "Rheinische Post" und zitiert Kartellamts-Chef Andreas Mundt mit den Worten "Wir prüfen derzeit unter anderem, ob es eine Zusammenarbeit von Amazon mit Markenherstellern wie Apple gibt, die Dritthändler benachteiligt".

Systematische Benachteiligung

Im Fall, den die italienische Kartellbehörde untersucht hat, geht es um Produkte von Apple und der konzerneigenen Kopfhörermarke Beats. Doch die Behörde in Rom hat insgesamt ihre Gangart gegen Amazon verschärft. So verdächtigt sie Amazon, Händler systematisch zu benachteiligen, die nicht das Amazon-eigene Fulfillment nutzen. Dafür verhängte die Behörde ein Bussgeld in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. In einer Stellungnahme wies Amazon die Vorwürfe als "völlig überzogen" an und kündigte an, sich gegen den Bussgeldbescheid zu wehren. 
Unterdessen hat auch Bundeskartellamtschef Mundt eine härtere Gangart gegen grosse US-amerikanische Internet-Konzerne angekündigt. Im Jahr 2021 hat die Kartellbehörde allerdings deutlich weniger Bussgelder verhängt als im Jahr zuvor. Mundt führt dies auch auf die Umstände der Corona-Pandemie zurück und beklagt eine geringe Bereitschaft von Unternehmen, Kartellverstösse zu offenbaren. Gegenüber der "Rheinischen Post" brachte er deshalb eine Art Kronzeugenregelung ins Gespräch. Händler oder Hersteller, die wettbewerbswidrige Absprachen getroffen haben, könnten von Bussgeldforderungen verschont bleiben, wenn sie sich dem Kartellamt offenbaren. 



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