23.03.2007, 00:00 Uhr

Besserer Schutz der Konsumenten vor missbräuchlicher Preselection

Um die Konsumenten besser vor einem unerwünschten Wechsel des Festnetzanbieters zu schützen, hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die Vorschriften für die automatische Anbieterauswahl geändert (Carrier Preselection). Die neuen Bestimmungen treten am 1. April 2007 in Kraft. Die Anbieter haben zum Teil drei Monate Zeit, um die Massnahmen umzusetzen. Die ComCom will verhindern, dass eine Preselection auf einem Telefonanschluss ohne die ausdrückliche Zustimmung der Inhaber aktiviert werden kann. Deshalb hat sie strengere Anforderungen für jene Anträge festgelegt, mit denen die Kunden die Änderung der Preselection zu einem neuen Telefonieanbieter in Auftrag geben.
 Ziel der beschlossenen Massnahmen ist es somit, den Konsumentenschutzes in diesem Bereich zu verbessern und gleichzeitig den Wettbewerb nicht zu behindern. Sowohl schriftliche als auch telefonische Preselection-Anträge umfassen von nun an zwingend eine Beschreibung der angebotenen Dienste, eine Bestätigung, dass der Antragsteller effektiv der Anschlussinhaber ist, eine Ermächtigung des Anbieters, die Preselection auf dem Anschluss des Inhabers zu veranlassen, sowie allenfalls die Angabe einer Frist durch den Kunden, damit dieser wenn nötig einen laufenden Vertrag kündigen kann. (ph) http://www.fedcomcom.ch http://www.bakom.ch



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