Wie weiter nach dem Aus für den «Privacy Shield»?

Auswirkungen für die Schweiz

So schreibt auch Philippe Gilliéron von Wilhelm Gilliéron Avocats aus Lausanne in einem Blog-Beitrag, dass der Datentransfer in die Vereinigten Staaten aufgrund des Urteils den Marktteilnehmern von nun an schwer fallen dürfte, solange die Daten nicht anonymisiert seien. «Es sei denn, sie sind bereit, das daraus resultierende Risiko zu akzeptieren.»
Schliesslich weist der Rechtsanwalt aus Lausanne noch darauf hin, dass auch Unternehmen aus der Schweiz, deren Aktivitäten eine Datenverarbeitung in den Vereinigten Staaten beinhalten, die Entwicklungen rund um den Datenexport in Drittstaaten verfolgen sollten. Zwar beruht das Urteil des EuGHs ihm zufolge im Wesentlichen auf einer Prüfung der Vereinbarkeit der angefochtenen Entscheidungen mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Und die ist auf die Schweiz nicht anwendbar. «Es wäre jedoch naiv zu schliessen, dass das Urteil in der Schweiz keine Auswirkungen haben wird», so Gilliéron.
Bislang meldete sich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte noch nicht offiziell zu den Auswirkungen des Urteils auf den in der Schweiz gültigen «Swiss-US-Privacy-Shield» zu Wort. Auf der Website des Edöb heisst es diesbezüglich lediglich, dass man das EuGH-Urteil zur Kenntnis genommen habe, dieses nun im Detail prüfe und sich «zu gegebener Zeit» dazu äussern wolle. Der Rechtsanwalt Gilliéron geht allerdings nicht davon aus, dass der Edöb hierbei von der Position der EU abweichen wird, wie er in seinem Blog-Beitrag schreibt.


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