Kanton Zürich 05.11.2019, 14:03 Uhr

Mehr steuerliche Flexibilität für Start-ups

Start-ups spielen im Kanton Zürich eine wichtige Rolle. Entsprechend ist es ein zentrales Anliegen des Regierungsrates, deren Rahmenbedingungen möglichst vorteilhaft zu gestalten.
(Quelle: Kanton Zürich)
Kürzlich haben die Volkswirtschaftsdirektion und die Finanzdirektion an einem Treffen mit Branchenvertretern zugesichert, dass einer vereinbarten Änderung der Beteiligungsverhältnisse von Gründeraktionären keine steuerlichen Hindernisse entgegenstehen.

Gemäss dem Swiss Startup Radar werden 30 Prozent aller Schweizer Start-ups im Kanton Zürich gegründet. Und auch unter den Top-100 der Start-ups stellt Zürich regelmässig den mit Abstand grössten Teil. Finanzdirektor Ernst Stocker und Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh haben zusammen mit Vertretern des Steueramtes und des Amtes für Wirtschaft und Arbeit deshalb unlängst eine Vertretung der Start-ups empfangen. Dabei ging es um steuerliche Hindernisse bei «Dynamic Equity Splits».

Dieses Mittel erlaubt es den Gründern, untereinander zu vereinbaren, ihre initial gezeichneten Beteiligungsquoten während eines bestimmten Zeitraums anzupassen, um damit der individuellen Wertschöpfung jedes Gründers gerecht zu werden. Das kantonale Steueramt steht dieser sachlich überzeugenden Methode positiv gegenüber und wird sie akzeptieren. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird, so ein Fazit der Kontaktnahme, aber empfohlen, beabsichtigte «Dynamic Equity Splits» durch das kantonale Steueramt vorgängig prüfen zu lassen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Start-ups erachten das Resultat des Treffens als wichtige Erleichterung und als förderliche Massnahme für den Start-up-Standort Zürich.




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