Letzte Meile 23.04.2021, 05:13 Uhr

BIEK kritisiert Bussgeldkatalog 2021: "Lieferverkehr ist kein Selbstzweck"

Der Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BIEK) kritisiert den neuen Bussgeldkatalog für Autofahrer, nach dem unter anderem das Falschparken deutlich teurer werden soll. Statt dessen fordert der Verband bessere Haltemöglichkeiten für den Lieferverkehr.
(Quelle: Shutterstock/Gorodenkoff)
Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben sich auf den neuen Bussgeldkatalog 2021 geeinigt. Wer sein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot abstellt, muss mit einem Bussgeld bis zu 55 Euro rechnen. Bisher kostete das Falschparken maximal 15 Euro. Der Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BIEK) kritisiert die neuen Regelungen. Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK, sagt: "Angemessene Bussgelder und Kontrollen von Halt- und Parkverboten sind sinnvoll. Die Ankündigung von höheren Bussgeldern bei Verstössen gegen Halt- und Parkverbote ist jedoch so lange nur als Symbolpolitik zu bezeichnen, bis mehr sichere Haltemöglichkeiten für den Lieferverkehr geschaffen werden." 
Seiner Ansicht nach gibt es in den meisten Städten nicht genügend ordnungsgemässe Haltemöglichkeiten für Zustellfahrzeuge. Bosselmann weiter: "Der Lieferverkehr findet nicht als grundloser Selbstzweck statt, sondern bedient eine starke Nachfrage. Paketdienstleistungen sind für Wirtschaft und private Empfänger unerlässlich. Daher ist die Lösung für den Lieferverkehr nicht die blosse Erhöhung der Bussgelder, sondern die von uns geforderte Einrichtung gewerblicher Ladezonen."

Vorschlag: Neues Verkehrszeichen für Ladezone

Der Branchenverband plädiert daher für ein neues Verkehrszeichen "Ladezone", das gewerbliche Ladebereiche kennzeichnen soll.
"Eine klare Markierung und die Möglichkeit konsequenter Ahndung von Fehlverhalten werden der Problematik des Parkens in zweiter Reihe stark entgegenwirken. Eine reine Anpassung des Bussgeldkatalogs ist hingegen wenig erfolgversprechend. In der Übergangsphase bis zur Einführung des neuen Verkehrszeichens können Lieferparkausweise - analog zu den bereits vorhandenen Handwerkerparkausweisen - Abhilfe schaffen und zur Sicherung der schnellen und zuverlässigen Belieferung der Menschen in den Städten beitragen", so der BIEK-Vorsitzende Bosselmann.



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