EU-Zollrecht 15.07.2025, 10:40 Uhr

Zwei-Euro-Gebühr soll Paketflut aus Asien eindämmen

Das EU-Parlament will die Zollbehörden entlasten und die Kontrolle über massenhaft eingeführte Billigprodukte verbessern. Dafür soll eine pauschale Bearbeitungsgebühr von zwei Euro pro Paket aus Nicht-EU-Staaten eingeführt werden.
(Quelle: DALL-E)
Das Europäische Parlament hat sich mit grosser Mehrheit für eine grundlegende Neuausrichtung des Zollsystems bei Importen aus Drittstaaten ausgesprochen. Kern des Vorschlags ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr von zwei Euro auf Pakete, die direkt von ausserhalb der EU an Privatkunden geliefert werden. Die Massnahme ist Teil einer umfassenden Zollreform, die aktuell zwischen Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten verhandelt wird.
Nach Schätzungen gelangen derzeit täglich rund zwölf Millionen Sendungen in die Europäische Union, vor allem günstige Einzelpakete von Online-Plattformen aus Asien. Besonders betroffen von den geplanten Vorgaben wären Anbieter wie Temu oder Shein, deren Geschäftsmodell auf schnellen Direktlieferungen zu niedrigen Preisen basiert. In vielen Fällen erfolgen Versand und Abwicklung dabei ohne EU-weite Standards bei Produktsicherheit oder Verbraucherrechten.
Die geplante Gebühr soll dabei nicht die Endkunden treffen, sondern von den Versendern getragen werden. Für Lieferungen aus EU-Lagern ist alternativ ein reduzierter Betrag von 50 Cent im Gespräch – als Anreiz für Anbieter, ihre Logistik innerhalb der Union zu organisieren und Lieferungen zu bündeln.
Neben der Bearbeitungsgebühr sprach sich das Parlament auch für die Abschaffung der sogenannten De-minimis-Regel aus. Bisher sind Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro von Zollabgaben befreit. Diese Schwelle soll künftig entfallen, sodass auch kleinere Importe vollständig zoll- und steuerpflichtig würden.
Mit den Massnahmen soll nicht nur die Zollverwaltung entlastet, sondern auch der wachsende Wettbewerbsdruck auf europäische Händler reduziert werden. Zugleich will man die Einhaltung von Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sicherstellen – Anforderungen, die viele Direktimporte derzeit nicht erfüllen.
Der Vorschlag des Parlaments fliesst nun in die laufenden Trilog-Verhandlungen ein, bei denen sich die drei EU-Institutionen auf eine gemeinsame Fassung der Zollreform verständigen müssen. Eine Umsetzung noch vor 2028 ist möglich, aber derzeit nicht garantiert – insbesondere, weil die Mitgliedstaaten bei der konkreten Ausgestaltung der Abgabe noch uneins sind.



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