Office 365 darf nicht an Schulen eingesetzt werden

Cloud-Diensten nicht grundsätzlich unzulässig

Die Nutzung von Cloud-Diensten an Schulen sei nicht grundsätzlich unzulässig. Für Office 365 ist jedoch eine Anmeldung mit personenbezogenen Daten erforderlich. Wie auch bei der Verwendung von Windows 10 sammelt Microsoft nutzerspezifische Telemetrie-Daten. Laut dem HBDI konnte trotz mehrfacher Nachfrage bei den Redmondern nicht abschliessend geklärt werden, um welche Informationen es sich dabei handelt.
Da die Integrität der personenbezogenen Daten im Umgang mit Microsoft-Produkten nicht einwandfrei sichergestellt ist, gestaltet sich deren Einsatz an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen durchaus schwierig. Auch eine Einwilligung vonseiten der Eltern minderjähriger Nutzer reiche nicht aus, um den Einsatz zu gestatten. Dem stehe Artikel 8 der DSGVO entgegen, wonach Kinder ein besonderes Datenschutzrecht geniessen.
Am Ende der Stellungnahme weist der Datenschutzbeauftragte darauf hin, dass die bemängelte Intransparenz nicht nur Microsoft betreffe. Auch bei vergleichbaren Angeboten von Google und Apple ist nicht einwandfrei geklärt, was mit den Daten geschieht. Schulen und öffentliche Einrichtungen können auch hier die datenschutzkonforme Nutzung gegenwärtig nicht sauber darstellen.




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