Datenschützer fordern Verzicht auf AHV-Nummer als Identifikation

Verzicht gefordert

Die kantonalen Datenschutzbeauftragten, Mitglieder von Privatim, der Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, verlangen auf Grund der Studienergebnisse von den Kantonsregierungen, auf die weitere Verwendung der AHV-Nummer als universeller Personenidentifikator zu verzichten.
Stattdessen schlägt Privatim vor, sektorielle Personenidentifikatoren einzusetzen, so wie es das Gesetz beim elektronischen Patientendossier und beim Handelsregister vorsieht. Auch Basin macht in seinen Schlussfolgerungen diesen Vorschlag. Ihm zufolge sind zukünftig nur noch sektorielle Personenidentifikatoren einzuführen, die nicht direkt mit identifizierenden Personendaten verbunden sind, sondern eine Verbindung nur über speziell gesicherte Prozesse ermöglichen. «Mit diesem Ansatz können die mit der zunehmenden Verwendung der AHV-Nummer bereits bestehenden Risiken für die Privatsphäre zukünftig substantiell verringert werden», heisst es.
Gemäss Privatim liegt es nun am Bundesrat, auch auf Bundesebene die Konsequenzen aus der vorliegenden umfassenden Risikoanalyse zu ziehen.



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