01.07.2009, 00:00 Uhr

Konsumentenorganisationen warnen vor zu teuren SMS und MMS

Die Beratungsstellen der Konsumentenorganisationen erhalten zahlreiche Anfragen und Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten, die unwissentlich ein Abonnement per SMS abgeschlossen haben. Dies betreffe Lockangebote von Abonnementsanbietern, welche im Internet heruntergeladen werden können, die direkt auf das Handy geschickt werden oder die durch Werbung in den Medien angeboten werden. Überrascht stellen Sie fest, dass Ihre Telefonrechnung plötzlich in die Höhe schnellt und auf Ihrer Rechnung eine Rubrik Service eines anderen Anbieters steht. Ohne, dass Sie sich dessen bewusst waren, haben Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, obwohl Sie eigentlich nur an einem Wettbewerb teilnehmen wollten, sich an einem Chat beteiligt, einen Klingelton, ein Spiel oder ein Hintergrundbild für das Handy herunter geladen haben. Um das Abo zu kündigen, müssen Sie dem Anbieter per SMS mitteilen: Stopp und das Passwort, welches Sie im ursprünglichen SMS zugeschickt erhalten haben.
Wertvolle Tipps:
- Bevor Sie an eine Kurznummer (z.B. Liebe335) eine SMS senden, prüfen Sie, ob es sich nicht um eine Abofalle handelt, und lesen Sie die erhaltene SMS bis zum Schluss durch.
- Speichern Sie die SMS, welche wichtige Informationen wie Preis des Abos und den Deaktivierungscode enthält.
- Der Telefonanbieter muss Ihnen die Identität des Dienstanbieters angeben (z.B. Echovox, Fun mobile, Jamba, Dimoco...).
- Ihre Reklamationen müssen Sie den Dienstanbietern direkt mitteilen. Im Falle eines Rechtsstreites wenden Sie sich an die Ombudsstelle: Ombudscom, Bundesgasse 26, 3011 Bern, Tel. 031 310 11 77, www.ombudscom.ch.
- Bitten Sie Ihren Telekommunikationsanbieter, solche Dienste von überteuerten SMS und MMS im vornherein zu blockieren.
- Überprüfen Sie Ihre Rechnungen, denn es kann auch Ihnen passieren.
- Informieren Sie Ihre Kinder vorgängig, welche Risiken mit der Beantwortung solcher SMS verbunden sind. (ph)



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