04.07.2011, 00:00 Uhr

EU-Regulierung: Mobilfunk-Roaming in Europa wird billiger

Es gelten günstigere Preise für Mobilfunkgespräche im EU-Ausland. Wer mit seinem Handy im EU-Ausland telefoniert, zahlt laut Bundesnetzagentur  im so genannten Eurotarif ab sofort für abgehende Anrufe höchstens 35 Cent pro Minute und für ankommende Anrufe nicht mehr als 11 Cent pro Minute (alle Preise netto). Kunden werden damit jeweils 4 Cent weniger in Rechnung gestellt als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.  Die Preise für den SMS-Versand bleiben indes unverändert. Sie dürfen einen Betrag von 11 Cent nicht überschreiten. Der Empfang von Kurznachrichten ist, wie auch im Inland, kostenfrei. Auch der regulierte maximale Rechnungsbetrag für die mobile Datennutzung im EU-Ausland bleibt wie gehabt bei 50 Euro. Davon abweichende Sicherheitsgrenzen, egal ob höher oder niedriger, können die Mobilfunkbetreiber zusätzlich anbieten. Abgesenkt wurde hingegen die Obergrenze für die Vorleistungsentgelte beim Internetzugang über Mobilfunknetze im EU-Ausland - von bisher 80 Cent pro Megabyte auf 50 Cent pro Megabyte. Dies sind die Entgelte, die sich die Anbieter gegenseitig in Rechnung stellen dürfen.

"Tarife werden von den Verbrauchern angenommen"

Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilte, seien die Endkundenpreise auf Basis der "Roaming-Verordnung" nun bereits zum fünften Mal seit ihrer Einführung gefallen. Der Hintergrund: Die Verordnung wurde von der EU-Kommission im Mai 2007 in Kraft gesetzt und sieht eine schrittweise Absenkung der Gebühren für die Handy-Nutzung im Ausland vor, um Urlauber und Auslandsreisende vor unverhältnismässig hohen Handy-Rechnungen zu bewahren. "Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung hat sich gezeigt, dass die regulierten Tarife von den Verbrauchern angenommen und genutzt werden. Durch die erneute Absenkung der Vorleistungsentgelte für das Datenroaming erwarte ich, dass auch die mobile Datennutzung grenzüberschreitend weiter an Fahrt gewinnt", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.Generell sieht die "Roaming-Verordnung" vor, dass sich Kunden alternativ für andere Roaming-Tarife ihres Anbieters entscheiden können. Besonders wichtig ist dabei allerdings, dass diese Angebote ausreichend transparent und informativ hinsichtlich der einzelnen Konditionen der verschiedenen Tarifmodelle sein müssen. Der Verordnung zufolge können ferner alle Roaming-Kunden jederzeit zum Eurotarif oder vom Eurotarif zu einem anderen Tarif wechseln. Der Mobilfunkanbieter muss einen solchen Tarifwechsel innerhalb eines Arbeitstags ab Eingang des entsprechenden Auftrags durchführen. Für den Wechsel darf kein Entgelt berechnen werden. (ph/th)



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