Corona-Krise 30.03.2020, 16:02 Uhr

Bundesregierung hat noch keine Entscheidung zu Stopp-Corona-App

Es gibt nicht wenige Stimmen, welche die Einführung einer freiwilligen Stopp-Corona-App fordern. Doch noch zögert die Bundesregierung.
(Quelle:  Moha El-Jaw/Shutterstock)
Obwohl es dafür breite politische Zustimmung gibt, zögert die Bundesregierung mit der Einführung einer freiwilligen Stopp-Corona-App. In der Regierung würden derzeit unterschiedliche Ideen diskutiert, wie man Handy-Daten nutzen könnte, um eine schnelle Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, sagte ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Berlin. Er betonte zwar, "dass eine konsequente Nachverfolgung von Neuinfektionen und Kontaktpersonen ein wesentlicher Baustein sein wird, wenn man über Exit-Strategien nachdenkt".
Wie das Ganze dann ausgestaltet werden könne, werde derzeit aber noch intern besprochen, "aber das werden wir dann öffentlich machen, wenn es so weit ist". "Es ist jedenfalls nicht geplant, Handydaten flächendeckend auszuwerten und zu tracken", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Aus dem Innenministerium hiess es, "eine freiwillige Lösung wäre schon einmal besser als nichts".
Seit Tagen wird in Deutschland über den möglichen Einsatz von Handydaten diskutiert, um mögliche Kontaktpersonen von Infizierten zu finden und zu warnen. Unionspolitiker wie der Innenpolitiker Armin Schuster wollen möglichst bald eine App auf freiwilliger Basis einsetzen, die wie eine Art digitales Tagebuch funktionieren soll. Falls der Besitzer positiv auf das Coronavirus getestet wird, soll die App automatisch anonymisierte Hinweise an alle Menschen versenden, die in den zurückliegenden zwei Wochen mit ihm Kontakt hatten.
Eine Nachricht würde allerdings wohl nur erhalten, wer eine solche App selbst auf sein Mobiltelefon heruntergeladen hat. In Österreich hatte das Rote Kreuz eine entsprechende App zur Verfügung gestellt. Auch mehrere Politiker von SPD, Grünen und der Linkspartei haben sich für eine solche Lösung ausgesprochen, solange die Nutzung freiwillig bleibt und kein Zugriff auf Standortdaten erfolgt.



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