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Schritt 5: Retouren

In einer perfekten Welt braucht es Schritt 5 nicht. Aber unsere Welt ist nicht perfekt und Retouren sind es auch nicht. Im Gegenteil.
Defekt bei Lieferung
Erhalten Sie ein defektes Gerät, melden Sie das so schnell wie möglich beim Händler. Ist das Paket bereits bei der Lieferung beschädigt, melden Sie das der Post oder dem Spediteur. Prüfen Sie beim Erhalt eines Pakets sogleich dessen Zustand. Laut Schweizer Recht haben Sie drei Möglichkeiten bei einem defekten Gerät. Sie können:
  • vom Kauf zurücktreten
  • einen gleichwertigen Ersatz verlangen
  • einen Rabatt verlangen
Allerdings sind diese Regelungen nicht zwingend und können von einem Verkäufer in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anders geregelt werden.
Defekt innerhalb der Garantiefrist
Geht ein Gerät innerhalb der Garantiefrist kaputt, haben Sie Anspruch auf Reparatur oder Ersatz, sofern der Händler dies nicht per AGB ausschliesst. Letzteres ist eher unüblich. Für neue Produkte ist in der Schweiz eine Garantiefrist von zwei Jahren geltend, bei Gebrauchtwaren ist es ein Jahr. Wenden Sie sich bei einem Defekt direkt an den Verkäufer. Dieser kann Ihnen mitteilen, welche Optionen Sie nach AGB und Recht haben. In den allermeisten Fällen wird das Gerät repariert, seltener ersetzt. Sollte der Händler den Kunden für den Defekt verantwortlich machen, muss er dies per technischem Bericht belegen.
Gefällt mir nicht
Falls Ihnen ein Produkt nach dem Kauf nicht mehr gefällt, haben Sie keinen Anspruch auf Ersatz oder Umtausch, es sei denn, der Händler regelt das spezifisch in seinen AGB. Einige Onlinehändler wie der Modeanbieter Zalando sind hier sehr kulant, andere überhaupt nicht. Weitere Informationen zu Retouren finden Sie auf der Webseite des Bundes unter der Webadresse go.pctipp.ch/1695.



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