Bundesinnenministerium 17.06.2019, 17:45 Uhr

Keine Verschlüsselungsverbote für Chat-Dienste

Anbieter von Chat-Diensten wie WhatsApp sollen nicht zur Entschlüsselung der Kommunikation ihrer Nutzer gezwungen werden, betonte das dt. Bundesinnenministerium. Allerdings müssten die Provider einen "staatlichen Zugriff als gesetzlich geregelte Ausnahme" ermöglichen.
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Das Bundesinnenministerium ist dem Vorwurf entgegengetreten, es wolle Anbieter von Chat-Diensten wie WhatsApp zur Entschlüsselung der Kommunikation ihrer Nutzer zwingen. Die Bundesregierung halte an dem Prinzip "Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung" fest, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Er betonte: "Wir wollen weiterhin keine Hintertüren oder Verschlüsselungsverbote."
Damit Terroristen und Bandenmitglieder ihre Kommunikation nicht durch die Nutzung verschlüsselter Messenger-Dienste komplett abschotten könnten, müssten die Provider aber einen "staatlichen Zugriff als gesetzlich geregelte Ausnahme" ermöglichen. Einen Gesetzentwurf hierzu gebe es jedoch noch nicht, sagte der Sprecher. "Wir stehen hier noch am Anfang einer Lösungsfindung."

Einfallstor für ausländische Nachrichtendienste

Mehr als 100 Organisationen und Firmen hatten vergangene Woche in einem offenen Brief vor Plänen des Ministeriums gewarnt, Anbieter wie WhatsApp, Signal oder Telegram zu verpflichten, ihre Verschlüsselungstechnik so umzubauen, dass Sicherheitsbehörden bei Verdachtsfällen die Kommunikation der Nutzer mitschneiden könnten.
Sie kritisierten, durch den Einbau von Schwachstellen könnten auch Mitarbeiter der Betreiber Kommunikationsinhalte einsehen. Zudem wäre dies ein Einfallstor für ausländische Nachrichtendienste. Zu den Unterzeichnern des Briefes gehören der Internet-Verband eco und die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung.
Der Sprecher des Ministeriums bestätigte zudem, dass Sicherheitsregulierungen, die bisher nur für klassische Telekommunikationsanbieter gelten, nach den Vorstellungen der Regierung künftig auch für internetbasierte Kommunikationsdienste verpflichtend sein sollen. Das Telekommunikationsgesetz, das für diese Anbieter bislang nicht gilt, sieht die Möglichkeit vor, einen Dienst zu sperren, wenn er sich nicht an die Vorschriften hält.



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