Hassreden in Social Media 22.08.2014, 09:37 Uhr

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus

Schweizer Anti-Rassismuskommission veröffentlicht Aufruf gegen Hassreden und Gewaltaufrufe in den sozialen Medien.
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR weist darauf hin, dass der Respekt gegenüber allen Menschen und die Einhaltung der strafrechtlichen Normen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unabdingbar sind. Die sozialen Netzwerke müssen auf ihre Verantwortung aufmerksam gemacht werden.

«Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft […], wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft». Diese Bestimmung ist Teil von Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs und wurde in der Volksabstimmung vom September 1994 angenommen. Seit einiger Zeit erscheinen in den sozialen Medien Aufrufe zu Hass und Gewalt, die diese Strafnorm verletzen. Opfer solcher Aufrufe sind derzeit die Juden, die direkt mit dem Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern in Verbindung gebracht werden. Doch auch andere Bevölkerungsgruppen wie die Muslime oder die Schwarzen, um nur zwei der am meisten betroffenen zu nennen, waren schon solchen Angriffen ausgesetzt.

Die EKR stellt sich in aller Deutlichkeit gegen Hassreden und öffentliche Gewaltaufrufe, unabhängig von den Motiven und Zielen, um die es dabei geht. Sie macht darauf aufmerksam, dass der Respekt gegenüber allen Menschen und die Einhaltung der strafrechtlichen Normen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unabdingbar sind. Die sozialen Netzwerke, die zum Vehikel für strafwürdige Bezichtigungen geworden sind, müssen auf ihre Verantwortung aufmerksam gemacht werden. Lösungen müssen gefunden werden, die verhindern, dass gerichtlich geahndete Äusserungen weiterhin auf dem Internet zirkulieren. Es geht dabei nicht um Zensur, sondern darum, einem Zustand ein Ende zu setzen, der die sozialen Netzwerke zu Komplizen von Hass- und Gewaltpropaganda macht.

Die sozialen Netzwerke werden insbesondere von Jugendlichen intensiv genutzt. Der EKR ist es wichtig, dass diese für die Folgen von Hass- und Gewaltverhalten und -reden sensibilisiert werden. Dies betrifft nicht nur rassistische Äusserungen, sondern alle Angriffe auf die Integrität und die Würde der Person. Die gute Nutzung des Internets (Internet Literacy) bildet für die EKR einen Schwerpunkt ihres Arbeitsprogramms der kommenden Monate.

Siehe auch:
Bulletin TANGRAM Nr. 32/2013, Extremismus , und Nr. 21/2008, Internet.
www.ekr.admin.ch/documentation/d108.html




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