Vernehmlassungsvorlage 05.04.2023, 18:12 Uhr

Bundesrat strebt Regulierung grosser Kommunikationsplattformen an

Die Schweizer Bevölkerung soll gegenüber grossen Kommunikations-plattformen wie z.B. Google, Facebook, YouTube und Twitter mehr Rechte erhalten und von diesen Transparenz einfordern können.
(Quelle: Shutterstock/Darko 1981)
Der Bundesrat hat deshalb das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung der Kommunikationsplattformen auszuarbeiten.
Die Bevölkerung informiert sich immer stärker über Kommunikationsplattformen wie Google, Facebook, YouTube und Twitter und bildet sich so ihre Meinung. Die Plattformen beeinflussen damit vermehrt die öffentliche Debatte.
Heute sind die Plattformen aber kaum reguliert. Die Systeme, die entscheiden, wer welche Inhalte zu sehen bekommt, sind intransparent. Nutzerinnen und Nutzer haben ausserdem gegenüber den Plattformen eine schwache Stellung. Dies zeigt sich beispielsweise dann, wenn eine Plattform das Konto von Nutzenden sperrt oder Inhalte löscht, die Nutzende verbreiten. Nutzerinnen und Nutzer können sich momentan gegen solche Sperrungen und Löschungen nicht oder nur ungenügend wehren.
Der Bundesrat will deshalb die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz stärken und von den Plattformen mehr Transparenz verlangen, ohne die positiven Effekte der Plattformen auf die Meinungsäusserungsfreiheit einzuschränken. Dazu sind neue gesetzliche Bestimmungen notwendig.
Die neuen Bestimmungen sollen für Betreiber von grossen Kommunikationsplattformen (Intermediäre) gelten. Behördliche Eingriffsmöglichkeiten auf Inhalte, die über jene in der analogen Welt hinausgehen, sind nicht vorgesehen. Die neuen Bestimmungen sollen sich, wo sinnvoll, an den Regeln des Digital Services Act der Europäischen Union orientieren.

Stossrichtung der Vorlage

Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats soll folgende Stossrichtung aufweisen:
Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, unter Einbezug des Bundesamtes für Justiz (BJ) bis Ende März 2024 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.




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