Warnung vor Kriminalität
13.06.2014, 10:09 Uhr
Getürkte Immobilienanzeigen im Internet
Wer eine Wohnung, ein Haus oder ein Ferienappartement mieten möchte, findet auf Immobilienportalen eine Vielzahl von Angeboten. Auch die Zahl der betrügerischen Angebote nimmt ungebrochen zu.
Die nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) der Schweiz rät zur Vorsicht bei der Suche nach einer Immobilie im Internet. Hier die Empfehlungen:
Betrugsformen
Betrugsformen
Der Klassiker
Eine Anzeige in einem Immobilienportal lockt mit einem Objekt, meistens einer Wohnung, das zu einem verführerisch vorteilhaften Preis angeboten wird. Oft liegt die Immobilie auch in einer urbanen Gegend, in der Wohnraum sehr gefragt ist. Der vermeintliche Besitzer teilt den Interessenten per E-Mail mit, er sei im Ausland oder werde eine längere Reise antreten. „Seine“ Wohnung möchte er nur jemand Vertrauenswürdigem vermieten. Von den Interessenten werden Angaben zur Person verlangt wie Vor- und Nachname. Sie müssen offenlegen, wie viel sie monatlich verdienen, welcher Nationalität sie sind und wie lange sie vorhaben, die Immobilie zu mieten. In der Regel wird auch eine Fotokopie eines Personalausweises verlangt. Schon bald erhält der Interessent die erfreuliche Mitteilung, alle Unterlagen seien überprüft worden und dass er als Mieter akzeptiert sei.
Der vermeintliche Vermieter schlägt einen baldigen Besichtigungstermin vor. Er stellt in Aussicht, der Mieter könne den Schlüssel gleich in Empfang nehmen, wenn ihm die Immobilie gefällt. Der Interessent wird gebeten, eine Fotokopie seines Passes, der letzten Gehaltsabrechnungen und des Wohnsitznachweises mitzubringen. Schliesslich verlangt der angebliche Vermieter zur Sicherheit die Entrichtung einer Kaution in der Höhe einer Monatsmiete. Als Erklärung wird angegeben, dies diene der Sicherheit: Frühere Interessenten seien nicht zum vereinbarten Besichtigungstermin erschienen. Ein Umstand, der angeblich Zeit und Kosten verursacht habe. Das Geld soll über einen Online-Geldtransfer-Service überwiesen werden. (Der Paper Trail von Geld, das über solche Dienste überwiesen wird, lässt sich nur schwer nachverfolgen.)
Um das Opfer in Sicherheit zu wiegen, wird es angewiesen, die Kontrollnummer der Überweisung vorerst für sich zu behalten. Ohne diese Nummer, so werden die Opfer glauben gemacht, könne der Zahlungsempfänger nicht auf das Geld zugreifen. Gefalle dem Interessenten das Mietobjekt nicht, erhalte er das Geld zurück. Was aber die wenigsten wissen: Die Betrüger können auch ohne Kontrollnummer das an sie überwiesene Geld einkassieren. Am vereinbarten Besichtigungstermin bekommt der Interessent schliesslich weder den angeblichen Vermieter noch die Wohnung zu Gesicht. Und das Geld ist weg.
Eine Variante — Die Masche mit den Notar
Um den Betrügereien den Anschein von Seriosität zu verleihen oder zu verstärken, tun die vermeintlichen Vermieter so, als bevorzugten sie es, einen Notar oder Anwalt ihres Vertrauens mit der Abwicklung des Mietvertrags zu betrauen. Schon bald nach den ersten E-Mail-Kontakten zwischen dem angeblichen Vermieter und dem Interessenten meldet sich bei diesem der angebliche Notar oder Anwalt und schlägt eine Vorgehensweise in der Art vor wie bei der zuvor beschriebenen Betrugsmasche.
Die neuste Masche — Die fiktive Immobilienagentur
Die bislang neuste Form des Betrugs mit Online-Immobilienangeboten ist gleichzeitig die aufwendigste für Betrüger. Die Anstrengungen machen sich aber offenbar bezahlt: Die Betrüger kreieren ihre eigene Website mit einem meist äusserst professionell gestalteten fiktiven Immobilienportal. Der angebliche Vermieter schlägt seinem Opfer vor, die Vermietungsangelegenheiten und die Hinterlegung der Kaution über diese Immobilienagentur abzuwickeln. Die fiktive Agentur setzt sich daraufhin mit dem Opfer in Verbindung und unterbreitet den Mietvertrag. Laut Vertrag werden dem künftigen Mieter die Schlüssel zum Mietobjekt ausgehändigt, sobald dieser die Kaution auf das Konto der Agentur überwiesen hat. Meist enthält der Vertrag einen vertrauenserweckenden Satz wie „zufrieden oder Geld zurück“. Hat aber der gutgläubige Interessent und künftige Mieter das Geld für die Kaution erst einmal überwiesen, kann er lange auf die Schlüssel warten.
Worauf muss man achten?
Beachtet man einige wenige Tipps, lassen sich solche Betrügereien mit Immobilienangeboten leicht erkennen:
Achten Sie auf Inhalt und Form von E-Mails, die Sie von einem Vermieter erhalten. Werden Sie hellhörig, wenn die Rede von einem Notar, Anwalt oder einer Immobilienagentur ist. Vorsicht ist auch geboten, wenn E-Mails voller Schreibfehler sind oder wenn Ihnen sonst irgendwelche Ungereimtheiten auffallen.
Die Alarmglocken sollten bei Ihnen läuten, wenn man Ihnen weismachen will, der Vermieter könne beim Besichtigungstermin nicht dabei sein oder wenn eine Vorauszahlung verlangt wird.
Machen Sie sich im Internet zum Thema Immobilienagenturen schlau. Sie entwickeln so ein gutes Gefühl dafür, was einen seriösen Anbieter ausmacht. Lernen Sie so, unseriöse und betrügerische Angebote zu erkennen.
Stellen Sie anhand der E-Mail-Adressen Ihrer Kontakte Erkundigungen an; vielleicht ergibt sich ein Hinweis auf betrügerische Machenschaften.
Verschaffen Sie sich wenn möglich vor Ort einen Eindruck vom Mietobjekt und erkundigen Sie sich bei Nachbarn.
Wenn Sie Zweifel haben, fassen Sie in dem von KOBIK bereit gestellten Meldeformularalle relevanten Erkenntnisse zusammen und senden Sie uns dieses zu. Die Fachleute bei KOBIK werden sie beraten.
Was tun, wenn …?
Überweisen Sie niemals Geld. Geben Sie keine persönlichen Daten bekannt. Geben Sie Dritten keinen Einblick in Ihren Personalausweis oder in ein anderes Identitätsdokument. Überlassen Sie Dritten auch keine Fotokopien dieser Dokumente. Oft missbrauchen die Betrüger die Angaben zu Ihrer Person, um anderen Opfern vorzugaukeln, dass sie es mit einer vertrauenswürdigen Immobilienagentur zu tun haben und die Angebote über jeden Zweifel erhaben sind
Wenn Sie bereits Geld überwiesen haben, kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Bank oder die mit der Überweisung beauftragte Einrichtung. Verlangen Sie, dass die Transaktion gestoppt wird
Melden Sie betrügerische Anzeigen den verantwortlichen Stellen, die für die Online-Plattform zuständig sind, auf der betrügerische Anzeigen veröffentlicht werden
Melden sie die E-Mail-Adressen, die für die Betrügereien verwendet worden sind, den jeweiligen Providern (Google ist für Gmail-Adressen zuständig, Microsoft für Hotmail, usw.)
Melden Sie KOBIK die betrügerischen Websites. Nutzen Sie dazu das Meldeformular. Damit KOBIK die gemeldeten Fälle analysieren kann, teilen Sie bitte alle relevanten Punkte mit (Vorgehensweise der Betrüger, E-Mails, verwendete Logos etc.)