Elektronischer Impfausweis 17.01.2023, 09:42 Uhr

Meineimpfungen.ch: Daten wurden bisher nicht gelöscht

Der EDÖB hatte im Juni 2022 seine Löschempfehlung zurückgezogen. Die Impfdaten wurden zur EPD-Stammgemeinschaft eHealth Aargau transferiert. Dort «verstauben» sie seither offenbar. Das sagt die Stammgemeinschaft eHealth Aargau dazu.
Wartungsmeldung auf meineimpfungen.ch – als die Impfplattform noch online war
(Quelle: Screenshot/PCtipp.ch)
Update 17.01.22/08:20 Uhr
Derzeit wird im Vorprojekt noch geprüft, ob die Daten für eine datenschutzkonforme Rückgabe an die Nutzerinnen und Nutzer geeignet sind. Das Vorprojekt wird aktuell abgeschlossen, so die Stammgemeinschaft eHealth Aargau zu PCtipp. Falls die Prüfung positiv ausfällt, wird das Hauptprojekt gestartet, welches die Umsetzung der Datenschutzrechte der Betroffenen ermöglichen soll. Die Umsetzung bedeutet entweder eine Vernichtung der Daten oder ein Bezug der Daten. Die Daten werden laut Stammgemeinschaft gesichert und ohne Zugangsmöglichkeiten aufbewahrt. So weit, so gut.
Die Befürchtung von Rechtsanwalt Steiger scheint sich zu bestätigen, denn nebenbei erwähnt die Stammgemeinschaft das elektronische Patientendossier (EPD). «Diese Umsetzung bedeutet entweder eine Vernichtung der Daten oder ein Bezug der Daten und bei letzterem optional auch die Übernahme in ein allenfalls bestehendes elektronisches Patientendossier.». Was «optional» konkret heisst, wird sich zeigen.
Hinweis: Auskunfts- oder Löschungsbegehren von Betroffenen können erst nach Abschluss eines allfälligen Folgeprojekts beantwortet werden, heisst es weiter. Eine nächste Information soll Mitte Februar 2023 folgen.
Was lange wärt, wird nicht immer gut. Die unendliche Geschichte in der Causa Meineimpfungen.ch geht in die nächste Runde. Wie Rechtsanwalt Martin Steiger in seinem Steigerlegal-Blog schreibt, liegen die Daten seit Juni 2022 bei der Stammgemeinschaft eHealth Aargau.
Am 20. Juni 2022 hatte der Eidgenössische Datenschützer (EDÖB) seine Löschempfehlung kurzfristig zurückgezogen (PCtipp berichtete). Der EDÖB sah laut Steiger Legal nun ein «gewichtiges öffentliches Interesse an einer Weiterbearbeitung der fraglichen Daten zwecks Wahrung der Datenschutzrechte der betroffenen Personen.»
Quasi im letzten Moment sollten die Impfdaten doch noch gerettet werden. Durch das Konkursverfahren der Stiftung meineimpfungen (lesen Sie hier, hier und unseren Kommentar hier) wären Impfdaten von Schweizerinnen und Schweizern, die bisher noch nicht zurückgegeben wurden, vermutlich verloren gegangen. 
Die Stammgemeinschaft eHealth Aargau, das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau (DGS) sowie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) setzten sich im Juni letzten Jahres für eine Rettung der Impfdaten ein, hiess es in einer Mitteilung des Kantons Aargau. Die Stammgemeinschaft eHealth Aargau (SteHAG) ist formell ein privater Verein. Gleichzeitig ist sie eine offizielle Anbieterin für das elektronische Patientendossier (EPD). Über 400'000 Nutzerinnen und Nutzer verfügten auf der Plattform meineimpfungen.ch über einen elektronischen Impfausweis.

Daten-Rettung müsse «wirtschaftlich» sein

«Die Rettung muss wirtschaftlich und technisch sinnvoll machbar sein und vor allem sicherstellen, dass die Datenschutzrechte der betroffenen Personen jederzeit vollständig gewahrt bleiben. Vertretungen seitens des eidgenössischen sowie des kantonalen Datenschutzes werden im Vorprojekt beigezogen», hiess es im Communiqué des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau im Juni 2022. Sollte diese Prüfung negativ ausfallen, «verpflichtet sich die SteHAG, sämtliche Daten nachweislich und datenschutzkonform zu vernichten.»
Doch seither ist Funkstille. Es ist unklar, ob diese Prüfung nun positiv oder negativ ausgefallen ist. Auch ist es irritierend, dass die Nutzerinnen und Nutzer nie gefragt wurden, ob sie mit dem Datentransfer einverstanden sind, und sie haben ausserdem keine Möglichkeit, beim DGS bzw. der Stammgemeinschaft eHealth Aargau die Löschung der Daten zu beantragen. PCtipp hat bei der Stammgemeinschaft eHealth Aargau und dem DGS Aargau nachgefragt, was der Stand ist (siehe Update oben).
Rechtsanwalt Steiger zieht im Blog folgendes Fazit: «Ich verstehe unter diesem öffentlichen Interesse in erster Linie das geäusserte Interesse von schweizerischen Gesundheitsbehörden, das bislang kläglich gescheiterte elektronische Patientendossier (EPD) zu retten. Beim EPD zeigen sich die Schwierigkeiten schweizerischer Behörden betreffend Digitalisierung und Gesundheit besonders deutlich.(...)»




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