Gezielte Angriffe gegen Schweizer Firmen

MELANI empfiehlt hier folgende Massnahmen:


Die Grundregel, bei zweifelhaften oder ungewöhnlichen Kontaktaufnahmen keine internen Informationen preiszugeben und keinen Aufforderungen nachzukommen, ist angesichts der derzeitigen Fälle aktueller denn je.

Bei ungewöhnlichen Kontaktaufnahmen und Aufforderungen ist es empfehlenswert innerhalb der Firma telefonisch Rücksprache zu nehmen um die Richtigkeit des Auftrages zu verifizieren.

Sämtliche Prozesse, welche den Zahlungsverkehr betreffen, sollten firmenintern klar geregelt sein und von den Mitarbeitenden in allen Fällen eingehalten werden.

Insbesondere empfiehlt MELANI eine Sensibilisierung der Mitarbeitenden bezüglich dieser Vorfälle, insbesondere der Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen.

Opfer haben die Möglichkeit, speziell im Falle eines erfolgreichen Betruges, eine Strafanzeige bei der örtlich zuständigen Kantonspolizei zu erstatten.




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