Aktuelles Urteil 18.02.2015, 11:21 Uhr

AirBnB: Mietern droht fristlose Kündigung

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Mieter, der seine Wohnung an AirBnB-Touristen anbietet, eine fristlose Kündigung seines Mietvertrages riskiert.
(Quelle: Screenshot/AirBnB)
Schwerer Rückschlag für die Sharing-Economy in Deutschland: Die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin hat entschieden, dass das Anbieten einer Mietwohnung auf dem Internet-Portal AirBnB einen so schweren Pflichtverstoss darstellt, dass der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen dürfe. Im verhandelten Fall hatte ein Vermieter den Mieter abgemahnt, nachdem er festgestellt hatte, dass die Mietwohnung auf AirBnB als Touristenunterkunft angeboten worden war. Als der Mieter trotz der Abmahnung weiterhin die Wohnung anbot, erfolgte die Kündigung. In dem Urteil vom 8. Januar 2015, das jetzt bekannt wurde, ging es vor allem um die Erfolgsaussichten einer Räumungsklage. (Aktenzeichen VIII ZR 210/13)
Das Gericht machte klar, dass eine Überlassung einer Mietwohnung gegen Entgelt an Dritte nur dann erlaubt sei, wenn der Mieter zuvor die Erlaubnis des Vermieters eingeholt habe. In den meisten Mietverträgen ist eine Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters jedoch ausgeschlossen.
Nach Ansicht der Richter kommt es bei der Kündigung nicht darauf an, ob die Wohnung tatsächlich an Touristen vermittelt wurde. Allein durch die Tatsache des Anbietens bringe der Mieter "unmissverständlich zum Ausdruck, die vertragswidrige entgeltliche Überlassung der Mietsache an Touristen entgegen dem Willen des Vermieters auch in Zukunft fortzusetzen," heisst es in einer Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Justiz.
Sharing-Economy-Geschäftsmodelle wie die Zimmervermittlung AirBnB und die Taxi-Konkurrenz Uber haben es regelmässig schwer in der Bundeshauptstadt. In illegalen Zimmervermietungen an Touristen sieht der Senat einen Grund für Wohnungsknappheit in der Stadt. AirBnB-Konkurrent 9Flats hatte sich deshalb Ende 2013 aus Berlin zurückgezogen. Auch Uber hat mit juristischem Gegenwind zu kämpfen. Im Frühjahr 2014 verbot ein Gericht die Nutzung der App zur Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten gegen Geld in Berlin. Im Herbst lenkte Uber dann ein - das Geschäftsmodell soll überarbeitet werden.



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