28.09.2009, 00:00 Uhr
Neuer Status für Kommission für Technologie und Innovation (KTI)
Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) erhält einen neuen Status als verwaltungsunabhängige Behördenkommission mit eigenen Entscheidkompetenzen. Nachdem das Parlament die dafür notwendige Teilrevision des Forschungsgesetzes verabschiedet hat, soll Anfang nächsten Jahres das Präsidium eingesetzt werden. Ein Jahr später dürfte dann die KTI in ihrer neuen Form die Geschäftstätigkeit aufnehmen. Die Fördertätigkeit der KTI wird von dieser organisatorischen Veränderung nicht beeinflusst.
Mit der Teilrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG) hat das Parlament eine zeitgemässe Grundlage für die Innovationsförderung des Bundes geschaffen, die damit erstmals umfassend geregelt ist. Die KTI, die zurzeit Teil des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) ist, wird innerhalb eines Jahres unter der Führung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) etappenweise verselbstständigt. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit der KTI in ihrer neuen Form ist auf den 1. Januar 2011 geplant.
Als erste Etappe im Aufbau der Behördenkommission steht Anfang 2010 die Wahl des Präsidiums durch den Bundesrat an. In einer zweiten Etappe werden die übrigen Mitglieder der Kommission gewählt. In einem dritten Schritt wird der Bundesrat die revidierte Forschungsverordnung in Kraft setzten, die Wahl der Direktorin/des Direktors vornehmen und das von der KTI auszuarbeitende Geschäftsreglement genehmigen. Letzteres klärt die organisatorischen Belange der KTI. Die Zuständigkeiten der künftig dem EVD zugeordneten Kommission für Technologie und Innovation werden im Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz festgelegt. Die KTI übernimmt die Förderung der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftsbasierten Unternehmertums. Sie entwickelt insbesondere Massnahmen zur Unterstützung von Start-up Unternehmen und fördert den Wissens- und Technologietransfer. Beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie verbleiben die hoheitlichen Aufgaben wie das Aushandeln internationaler Verträge im Innovationsbereich, die Erarbeitung von Grundlagen für die Innovationspolitik des Bundes und die Evaluation der Fördertätigkeit der KTI. (ph) http://www.evd.admin.ch