06.03.2014, 00:00 Uhr

Asut kritisiert ausufernde Telefon- und Internetüberwachung

 Mit der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) werden die Überwachungsmöglichkeiten und der Kreis der betroffenen Unternehmen stark erweitert. Es droht eine ausufernde Überwachung, wobei die Kosten auf Kundinnen und Kunden überwälzt werden. Dabei wird der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Überwachungsmassnahmen viel zu wenig Beachtung geschenkt. Der Schweizerische Verband der Telekommunikation (asut) fordert deshalb zwingende Nachbesserungen beim BÜPF.
 
 Gemäss Statistik des EJPD über die Post- und Fernmeldeüberwachung vom 27. Februar 2014 haben letztes Jahr die kostenintensiven Echtzeitüberwachungen um 22% zugenommen. Mit der Revision des BÜPF wird die Anzahl Überwachungen noch weiter ansteigen, da die Überwachungsmöglichkeiten und der Kreis der davon betroffenen Unternehmen deutlich ausgeweitet werden sollen. Datacenter-Betreiber, Hosting-Anbieter, aber auch Hotels, Restaurants oder Cafés mit öffentlichem Internetanschluss unterliegen zukünftig der Überwachungspflicht.

 Die neuen Überwachungsmöglichkeiten erfordern substantielle Investitionen in Überwachungsgeräte und IT-Systeme. Zudem muss ein 24h-Betrieb sichergestellt werden. Dabei ist fraglich, ob das Instrumentarium überhaupt zum Einsatz kommt. Die Zahlen des Bundes zeigen, dass 2013 über 96% der Echtzeitüberwachungen Mobilfunkanschlüsse betroffen haben. Es ist daher nicht verhältnismässig, einen flächendeckenden Überwachungsapparat für alle Dienste aufzubauen, dessen Notwendigkeit und Wirksamkeit für die Aufklärung von strafbaren Handlungen nicht belegt ist.
 Die asut fordert daher, eine Beurteilung der Wirksamkeit der neuen Überwachungsmassnahmen, bevor Internetfirmen oder Telekomunternehmen Geräte und Einrichtungen beschaffen und installieren müssen. Sonst werden Millionenbeträge in Ausrüstungen investiert, die dann nie oder nur selten zum Einsatz kommen.

 Es ist zudem stossend, dass diese Kosten nicht den Verursachern überwälzt, sondern neu voll und ganz durch die Unternehmen finanziert werden sollen. Letztlich zahlen die Kundinnen und Kunden die Rechnung und die Straftäter kommen gratis davon. Schliesslich setzt diese Regelung auch völlig falsche Signale bei den Strafverfolgungsbehörden: Diese werden Überwachungsmassnahmen anordnen können, ohne sich über die betrieblichen oder finanziellen Konsequenzen Gedanken zu machen. Damit fehlt jeder Anreiz für den effizienten Umgang mit dem Instrumentarium. Die Folge sind ausufernde Überwachungen.
 asut erwartet, dass der Ständerat diesen Bedenken Rechnung trägt und die Gesetzesvorlage dementsprechend korrigiert (ph) http://www.asut.ch



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