30.04.2013, 00:00 Uhr
asut: "Fernmeldedienstanbieterinnen sind keine Hilfssheriffs"
Nach dem swico meldet sich mit dem asut ein weiterer Schweizer Verband zu Wort und kritisiert die Pläne der Behörden in Sachen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. asut schreibt:
"Erweiterte Überwachungspflichten und unzureichende Entschädigungsregelungen für die Fernmeldedienstanbieterinnen, Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger: Für den Schweizerischen Verband der Telekommunikation asut weist die geplante Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) schwerwiegende Mängel auf.
Zu den wichtigsten Punkten, welche die asut in ihrer Vernehmlassungsantwort aufführt, gehört, dass der Gesetzesentwurf die Palette der möglichen Überwachungsformen stark ausweiten und ihre Umsetzung den Fernmeldedienstanbieterinnen aufbürden will. Auch die mit diesem Überwachungseifer des Staates verbundenen grossen Mehrkosten, insbesondere im Bereich der Infrastruktur, müsste die Branche weitgehend allein tragen.
Bereits in den vergangenen Jahren hat die eher unklare Gesetzeslage zu einem Ausbau der Überwachung und zu einer Entwicklung weg von der Überwachung einzelner Anschlüsse hin zur Überwachung ganzer Verkehrsströme geführt. Das ist nicht nur aus der wirtschaftlichen Sicht der Fernmeldedienstanbieterinnen problematisch, sondern stellt ganz klar auch einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dar.
Die asut kommt zum Schluss, dass angesichts dieser Mängel eigentlich eine Rückweisung des neuen BÜPF zur fundierten Überarbeitung angezeigt wäre. Im Sinne einer konstruktiven Kritik verzichtet sie auf diese Forderung und stellt in ihrer Stellungnahme stattdessen die aus Sicht der Branche wichtigsten nötigen Änderungen der Gesetzesvorlage zusammen. Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter www.asut.ch." (ph)
Siehe auch: Staatstrojaner: Schweizer ICT-Anbieter gegen Überwachungsexzesse der Strafverfolger
Zu den wichtigsten Punkten, welche die asut in ihrer Vernehmlassungsantwort aufführt, gehört, dass der Gesetzesentwurf die Palette der möglichen Überwachungsformen stark ausweiten und ihre Umsetzung den Fernmeldedienstanbieterinnen aufbürden will. Auch die mit diesem Überwachungseifer des Staates verbundenen grossen Mehrkosten, insbesondere im Bereich der Infrastruktur, müsste die Branche weitgehend allein tragen.
Bereits in den vergangenen Jahren hat die eher unklare Gesetzeslage zu einem Ausbau der Überwachung und zu einer Entwicklung weg von der Überwachung einzelner Anschlüsse hin zur Überwachung ganzer Verkehrsströme geführt. Das ist nicht nur aus der wirtschaftlichen Sicht der Fernmeldedienstanbieterinnen problematisch, sondern stellt ganz klar auch einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dar.
Die asut kommt zum Schluss, dass angesichts dieser Mängel eigentlich eine Rückweisung des neuen BÜPF zur fundierten Überarbeitung angezeigt wäre. Im Sinne einer konstruktiven Kritik verzichtet sie auf diese Forderung und stellt in ihrer Stellungnahme stattdessen die aus Sicht der Branche wichtigsten nötigen Änderungen der Gesetzesvorlage zusammen. Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter www.asut.ch." (ph)
Siehe auch: Staatstrojaner: Schweizer ICT-Anbieter gegen Überwachungsexzesse der Strafverfolger