27.02.2014, 00:00 Uhr

2013 mehr Post- und Fernmeldeüberwachungen in der Schweiz

Im Jahr 2013 haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden 7% mehr Überwachungsmassnahmen beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) angeordnet als 2012. Gemäss der Statistik des Dienstes ÜPF haben die Strafverfolgungsbehörden jedoch etwa 6% weniger Auskünfte verlangt. Die Anzahl der Notsuchen zur Suche und Rettung von vermissten Personen nahm um 19% zu.
Der Dienst ÜPF setzt auf Anordnung der Schweizer Strafverfolgungsbehörden Post- und Fernmeldeüberwachungen um. Zudem hat er die Aufgabe ihnen Auskünfte über Fernmeldeanschlüsse und den Postverkehr zu erteilen. Die Statistik des Dienstes ÜPF führt detailliert alle Auskunftserteilungen und Überwachungsmassnahmen auf, die er 2013 auf Anordnung der Strafverfolgungsbehörden durchgeführt hat.

Überwachungsmassnahmen

Die von den Strafverfolgungsbehörden angeordneten Echtzeitüberwachungen (Mithören von Telefonaten bzw. Mitlesen von E-Mails) sind um 22% auf 3945 angestiegen. Die Anordnung von rückwirkenden Überwachungsmassnahmen (Verbindungsnachweise) sind um 0.6% auf 6915 gesunken. Schlüsselt man diese Echtzeit- und rückwirkenden Überwachungen unter dem Aspekt der überwachten Technologien auf, zeigt sich folgendes Bild: Postüberwachungen wurden 117% mehr durchgeführt (65). Bei der Festnetztelefonie zeigt sich eine Zunahme um 3% auf 446, bei der Mobiltelefonie um 3% auf 9950 Massnahmen. Internetüberwachungen wurden 22% mehr umgesetzt (56). Antennensuchläufe wurden 71% mehr, d.h. total 125 durchgeführt.

Auskunftsbegehren

Im Jahr 2013 haben die Strafverfolgungsbehörden mehr technisch-administrative Auskünfte (detaillierte Angaben zu Fernmeldeanschlüssen, Teilnehmeridentifikation) eingeholt: Sie sind um 8% auf 5155 gestiegen. Einfache Auskünfte (Telefonbuchabfragen, IP-Adressen-Abfragen) wurden hingegen weniger verlangt: Sie sind um 6% auf 191'010 gesunken.

Die verfolgten Straftaten

Etwa ein Drittel dieser Überwachungsmassnahmen wurden von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet, um schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufzuklären. Ein weiteres Drittel betrifft schwere Vermögensdelikte. Der Rest teilt sich auf diverse Deliktsarten auf, darunter schwere Gewalt- und Sexualdelikte. Die Anzahl der Notsuchen, also die Ortung zur Suche und Rettung von vermissten Personen, deren Gesundheit oder Leben gefährdet ist, nahm um 19% auf 503 zu.

Gebühren und Entschädigungen

Für die Massnahmen entrichteten die Strafverfolgungsbehörden insgesamt CHF 14'720'160.- Gebühren, 4% mehr als im letzten Jahr. Den Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) wurden Entschädigungen in der Höhe von CHF 9'957'015.- vergütet. Das sind 2% mehr als 2012. Hierbei ist zu beachten, dass die Statistik jene Überwachungen aufführt, die 2013 angeordnet wurden, die Bezahlung der Gebühren erfolgt jedoch erst mit Abschluss der Überwachungen, d.h. teilweise erst 2014.

Zum Verfahren

Zur Aufklärung von schweren Straftaten können die Schweizer Strafverfolgungsbehörden, gestützt auf die Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0), Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Jede Überwachungsanordnung einer Staatsanwaltschaft muss von der zuständigen richterlichen Genehmigungsbehörde (Zwangsmassnahmengericht) der Kantone oder des Bundes geprüft und genehmigt werden. Der Dienst ÜPF nimmt zuletzt eine formelle Prüfung vor. Dabei prüft er, ob die anordnende Behörde tatsächlich zuständig ist und ob sich die Überwachungsanordnung auf eine strafbare Handlung gemäss Deliktkatalog (Art. 269 StPO) bezieht. Der Dienst ÜPF weist die FDA anschliessend an, die fraglichen Daten ihm zu übermitteln. Er stellt die Daten dann den auswertenden Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung. Vom Inhalt der Daten und den betreffenden Ermittlungen erhält der Dienst ÜPF jedoch keine Kenntnis. Die Strafverfolgungsbehörden bezahlen gestützt auf Art. 16 Abs. 2 des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF; SR 780.1) für die Durchführung der Überwachungsmassnahmen Gebühren und die FDA werden für ihre Tätigkeit entschädigt. Massgebend für die Höhe der Gebühren und Entschädigungen ist die Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF; SR 780.115.1).

Vergleich mit der Kriminalstatistik

Die Anzahl Überwachungsanordnungen muss in Relation zu den begangenen Delikten gesehen werden. Da die Kriminalstatistik für das Jahr 2013 noch nicht vorliegt, wird nachfolgend von der Annahme ausgegangen, dass die Zahlen von 2012 in etwa auch für 2013 gelten: Die polizeiliche Kriminalstatistik weist 750'371 Delikte aus und die Strafverfolgungsbehörden haben 10'860 Überwachungen angeordnet. Damit zeigt sich, dass sie nur in 1,4% der Delikte eine Überwachung für notwendig erachteten. Dabei ist zu beachten, dass auf ein Delikt häufig mehrere Überwachungsanordnungen entfallen. So müssen z.B. sowohl der Festnetzanschluss als auch mehrere Mobiltelefone eines mutmasslichen Drogendealers überwacht werden. Weiter werden häufig bspw. dieselbe Mobiltelefon-Nummer bei verschiedenen FDA zur Überwachung in Auftrag gegeben, um sämtliche Roaming-Fälle abdecken zu können. Insofern liegt der relevante Prozentsatz wesentlich tiefer. (ph) https://www.li.admin.ch/de/themes/stats.html



Das könnte Sie auch interessieren