29.10.2008, 00:00 Uhr

Weniger Web für ARD und ZDF

Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen presseähnliche Angebote im Netz ab sofort nur produzieren, wenn ein direkter Sendungsbezug gegeben ist. Aufatmen bei den deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverbänden: Die Gefahr der direkten Konkurrenz von Seiten der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet scheint fürs erste gebannt. Gestern entschieden die Ministerpräsidenten der Länder über den 12. Rundfunkstaatsvertrag. Im Zentrum der Debatte standen die Web-Aktivitäten von ARD und ZDF, die zuletzt vor allem den deutschen Pressevertretern sauer aufgestossen waren.
Nach der neuen Regelung dürfen ARD und ZDF nur sendungsbezogene Angebote im Netz veröffentlichen. Zudem wird die Verweildauer der öffentlich-rechtlichen Angebot im Netz auf sieben Tage begrenzt, bei Sportereignissen beträgt die Frist 24 Stunden. Und sämtliche Telemedien müssen sich künftig und nachträglich einem Drei-Stufen-Test unterziehen, um zu prüfen, ob das Angebot dem staatlichen Grundversorgungs- und Bildungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender entspricht. Ein Kompromiss, mit dem wir leben müssen, urteilte ARD-Vorsitzender Fritz Raff. Freude hingegen auf Seiten der Verlegerverbände: Zwar sind nicht alle unsere Erwartungen und Ansprüche erfüllt worden; gleichwohl begrüssen wir, dass die Ministerpräsidenten bei den presseähnlichen Internetangeboten von ARD und ZDF klare Grenzen gezogen haben", heisst es in einer Mitteilung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). (ph/iwb)



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