16.04.2008, 00:00 Uhr

Spezielle Geldkarte soll Jugendliche im Internet schützen

Nach Expertenschätzungen wählen jeden Monat mehr als 600.000 Jugendliche unter 17 Jahren in Deutschland Webseiten an, die nur für Erwachsene gedacht sind. Eine neue Technik will damit Schluss machen.
Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat den Einsatz der GeldKarte für die Altersprüfung im Internet befürwortet. Mit dem Segen der KJM können künftig die rund 64 Millionen Chipkarten der deutschen Kreditwirtschaft als Ausweis für jugendschutz-relevante Webseiten verwendet werden. Technisch wird die Altersverifikation durch eine neue SIZCHIP-Plattform ermöglicht. Mit dieser Lösung erhalten Internetanbieter sicheren Zugang auf den Chipkartenleser am PC des Kunden.
Der Einsatz der GeldKarte hat sich in der Praxis bereits bei der rechtskonformen Altersprüfung an Zigarettenautomaten bewährt. Mit Hilfe der neuen SIZCHIP-Plattform profitieren künftig auch Internetanbieter und ihre Onlinekunden von dem sicheren Ausweis per Chipkarte. Das ist vor allem für jugendschutzsensible Dienstleistungen wie beispielsweise Filme, Spiele oder Erwachsenenunterhaltung relevant. Aus Anwendersicht ist eine Altersverifikation in zwei bis drei Sekunden abgeschlossen. Für die Onlinekunden ist die Nutzung kostenfrei. Internetanbieter können das System (SIZCHIP-Server) lizenzieren und im eigenen Haus betreiben. Alternativ ist auch ein Hosting durch den Hersteller der Lösung, das SIZ, möglich.
Die SIZCHIP-Plattform verbindet den Chipkartenleser am PC des Anwenders mit dem Hintergrundsystem des Internetanbieters. Dabei nutzt das System die Plug-In-Technologie des Internet Explorers, des Firefox und anderer Browser wie Netscape. Über die Altersprüfung hinaus, sind auf Basis dieser Technik weitere Anwendungsmodule möglich. Dazu gehört beispielsweise das Aufladen und Bezahlen mit der GeldKarte im Internet. (ph/iwb)



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