15.07.2007, 00:00 Uhr
Keine Pornos bei Ebay
Wenn das Online-Auktionshaus Ebay Kenntnis davon nimmt, dass über seine Plattform beispielsweise jugendgefährdende Gewalt- oder Pornovideos zum Verkauf angeboten werden, muss es diese konkreten Angebote nicht nur sperren, sondern auch ihren erneuten Verkauf verhindern. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden (Az: Bundesgerichtshof I ZR 18/04). Die Richter bestätigten damit die Ansicht eines Interessensverbandes des Video- und Medienfachhandels. Zwar wollten sie dem Internet-Unternehmen keine "unzumutbaren Prüfungspflichten" auferlegen, die das gesamte Geschäfsmodell in Frage stellen, doch sollte Ebay künftig die Anbieter solcher Waren genauer überprüfen. Liegt darüber hinaus ein wirksames System zur Überprüfung der Altersangaben von Käufern vor, bestehe keine Pflicht zur Sperrung. (iwb/jb)