02.11.2010, 00:00 Uhr
Beim Gerätekauf im Ausland oder über Internet auf die Kennzeichnung achten
Das Bundesamt für Kommunikation informiert über die folgende Problematik. Wenn das Handy plötzlich nicht mehr funktioniert, kann es am schnurlosen Telefon liegen, das im Ausland oder über Internet gekauft wurde. Käuferinnen und Käufer von drahtlosen Geräten wie schnurlose Telefone, Fernbedienungen oder Babyphones müssen deshalb darauf achten, dass die Kennzeichnung für die Nutzung in der Schweiz vorhanden ist. Funkgeräte aus dem Ausland benutzen nämlich manchmal andere Frequenzen als sie in der Schweiz vorgesehen sind und können damit Störungen verursachen.
Die kommenden Festtage bringen Geschenke und Reisen ins Ausland: Viele Leute werden elektronische Geräte im Ausland oder über das Internet kaufen. Dass sie mit diesen Geräten andere Benutzer beeinträchtigen können, ist vielen Personen oft nicht bewusst.
In den letzten Monaten musste das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) zahlreiche Störungen am Mobiltelefonienetz suchen. Grund dafür: drahtlose Telefone aus den USA und Kanada, die auf anderen Frequenzen funktionieren, als sie in der Schweiz vorgesehen sind.
Häufig ermittelt das BAKOM auch Störungen an ferngesteuerten Garagetoren, drahtlosen Mikrofonen, Fernbedienungen, WI-FI-Anwendungen, usw. Ursache dafür sind zum Beispiel Babyphones, drahtlose Hi-Fi-Anlagen, drahtlose Kopfhörer oder Fernbedienungen, die hauptsächlich auf dem asiatischen Markt hergestellt wurden und der schweizerischen und europäischen Regelung nicht entsprechen.
Häufig ermittelt das BAKOM auch Störungen an ferngesteuerten Garagetoren, drahtlosen Mikrofonen, Fernbedienungen, WI-FI-Anwendungen, usw. Ursache dafür sind zum Beispiel Babyphones, drahtlose Hi-Fi-Anlagen, drahtlose Kopfhörer oder Fernbedienungen, die hauptsächlich auf dem asiatischen Markt hergestellt wurden und der schweizerischen und europäischen Regelung nicht entsprechen.
Empfehlungen
Das BAKOM empfiehlt den Konsumenten und Konsumentinnen, sich beim Kauf von Geräten im Ausland oder über Internet entsprechend zu erkundigen:
Haben Gerät und Verpackung eine CE-Kennzeichnung?
Steht auf der Verpackung und in der Bedienungsanleitung, dass das Gerät in der Schweiz nicht benutzt werden darf?
Muss man eine Konzession für die Nutzung des Geräts beim BAKOM beantragen?
Im Zweifelsfall können Konsumentinnen und Konsumenten eine Kopie der Konformitätserklärung beim Verkäufer verlangen.
Prävention
Das BAKOM ermittelt nicht nur die Störursachen sondern wirkt auch präventiv mit Informationen an die Marktakteure (Importeure, Händler) und Gerätekontrollen am Zoll und über Internet. Zudem wirkt das BAKOM in internationalen Gremien zur Harmonisierung der Frequenznutzung und sorgt dafür, dass die schweizerische Gesetzgebung im Einklang mit derjenigen der EU ist. (Patrick Hediger) http://www.bakom.admin.ch