So verwischen Sie Ihren digitalen Fussabdruck

Soziale Netzwerke aufräumen

Der zweite Schritt führt über die Bereinigung alter Onlinekonten. Brauchen Sie jedes Social-Media-Profil wirklich? Können Sie Ihren Twitter- oder Facebook-Account auch in einer «Light»-Version führen? Es empfiehlt sich, alle Social-Media-Konten, die nicht mehr benötigt werden, zu löschen. Dasselbe gilt für veraltete Foreneinträge und dergleichen (siehe Tipps am Ende des Beitrags). Wenn Sie weiterhin mit Facebook oder Twitter aktiv sein wollen, legen Sie sich besser ein neues Konto an, und versuchen Sie es mit einem Fantasieprofilbild und alternativem Namen.
Bilderstrecke: Diese Facebook-Einstellungen gieren nach Daten:

Bildergalerie
Wer auf Facebook unterwegs ist, muss keinesfalls alle Daten von sich preisgeben. Online PC zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Bilder, Posts und Links auch im Sozialen Netzwerk vor neugierigen Blicken schützen.

Hilfestellungen:

Zusammenfassung:

Nutzen Sie nicht nur Google, sondern gleich mehrere Suchmaschinen. Alternativen sind Maschinen wie DuckDuckGo oder Qwant. Um noch sicherer im Internet zu surfen, eignen sich weitere Schutzmassnahmen wie VPN-Dienste oder der Tor-Browser. Mit diesen Tipps surfen Sie ein bisschen anonymer.
Bei den E-Mail-Anbietern verwenden Sie am besten nicht auch ein Konto von Microsoft oder Google, sondern setzen auf einen alternativen, kostenlosen Dienst wie Gmx, Freenet oder Web.de.
Melden Sie sich von älteren Foren und Blogs ab und lassen Sie gegebenenfalls ältere Beiträge unter Ihrem echten Namen löschen. Das ist zwar einfacher gesagt als getan, aber es kann sich lohnen. Wenn Sie unsicher sind, wem der Blog oder das Forum der Seite gehört, erfahren Sie das über eine whois-Anfrage.
Was viele Anwender gar nicht wissen: Dank des Rechts auf Vergessen kann man bei Google über ein Formular auch unliebsame Einträge aus der Vergangenheit löschen lassen, also zum Beispiel rufschädigende oder peinliche Äusserungen vergangener Tage. Stellen Sie sich aber auf eine sehr, sehr lange Wartezeit an. Der Antragsteller muss eine Begründung liefern sowie eine gescannte Kopie eines Ausweises anhängen.



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